Vernehmlassung bis 20. Oktober

Bundesrat präsentiert Entwurf für neues E-ID-Gesetz

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von René Jaun und yzu

Mit der neuen E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer sicher und digital ausweisen können. Für die Verwaltung entwickelt der Bund eine App. Die Daten werden dezentral gespeichert. All dies steht im Entwurf zum neuen E-ID-Gesetz, welches der Bundesrat in die Vernehmlassung schickt.

(Source: Visual Generation / shutterstock.com)
(Source: Visual Generation / shutterstock.com)

Die neue Schweizer E-ID nimmt immer mehr Gestalt an. Am 29. Juni hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) eröffnet, heisst es in einer Mitteilung.

Demnach sollen alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, eine E-ID beantragen können. Im präsentierten Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass Jede Behörde oder andere Stelle, die öffentliche Aufgaben erfüllt, die E-ID akzeptieren muss, wenn sie eine elektrische Identifizierung vornehme. Personen müssen jedoch auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich mit analogen Dokumenten auszuweisen.

Die Polizeibehörde Fedpol betreibt ein Informationssystem zur Ausstellung und zum Widerruf der E-ID. Anders als bei der im März 2021 abgelehnten Vorlage sei der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und betreibe die Infrastruktur, welche als Grundlage für die E-ID dient, stellt der Bundesrat in der Mitteilung klar. Die staatliche Infrastruktur soll auch von kommunalen und kantonalen Behörden sowie Privaten genutzt werden können, im Sinne eines Ökosystems. Als Beispiele werden Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise genannt, die künftig digital ausgestellt werden könnten.

Verwaltung per App – oder anders

"Die Inhaberin oder der Inhaber erhält den elektronischen Nachweis als Datenpaket und bewahrt ihn mithilfe selbst gewählter technischer Mittel unter ihrer oder seiner alleinigen Kontrolle auf", heisst es weiter. Allerdings erhält der Bund laut einem weiteren Gesetzesartikel den Auftrag, eine App zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe E-IDs aufbewahrt oder angezeigt werden können. Zudem könne der Bundesrat eine weitere Anwendung vorsehen, um E-IDs auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.

Grossen Wert legt der Bund auch auf den Datenschutz: Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlichen E‑ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity), schreibt der Bundesrat. Der Datenschutz soll durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden. Damit erfüllt der Bundesrat die Anliegen, die Nationalrat und Ständerat in sechs gleichlautenden Motionen an den Bundesrat übermittelt hatten.

Weiter schreibt der Bundesrat, das Gesetz sei technologieneutral formuliert, um auf künftige Entwicklungen reagieren zu können. Zudem solle die Schweizer E-ID internationale Standards einhalten, damit die E-ID dereinst auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könne.

Die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs dauert bis zum 20. Oktober.

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