Abacus und Aussenwerber ziehen Post-Zukäufe ans Bundesverwaltungsgericht weiter
Softwareschmiede Abacus, der Verband Aussenwerbung Schweiz sowie das Werbeunternehmen Clear Channel beschweren sich vor dem Bundesverwaltungsgericht über Postcom. Zuvor war die Aufsichtsbehörde nicht auf Beschwerden der drei Parteien gegen Zukäufe der Post eingetreten.
Das rechtliche Gerangel um die Zukäufe der Schweizerischen Post geht in eine weitere Runde. Wie das "St. Galler Tagblatt" (hinter Paywall) berichet, haben gleich drei Unternehmen eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht: der Softwarehersteller Abacus, der Verband Aussenwerbung Schweiz (AWS) sowie das in der Aussenwerbung tätige Unternehmen Clear Channel. Die Beschwerde der drei Unternehmen richtet sich gegen einen Entscheid der Post-Aufsichtsstelle Postcom vom vergangenen Juni. Darin erklärte die Behörde, nicht auf Beschwerden der drei Parteien einzutreten, weil sie für die "Vielzahl von Rügen" nicht zuständig sei.
Niemand will zuständig sein
Konkret stört sich Abacus am Kauf des Unternehmens Klara durch die Schweizerische Post. Dem Verband AWS und Clear Channel wiederum ist der Kauf von Livesystems ein Dorn im Auge. In beiden Fällen moniert die Postcom, man habe keine verbotene Quersubventionierung im Sinne der Gesetzgebung feststellen können, und alles andere befinde sich ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.
Auch bei der Wettbewerbskommission hatte Abacus eine Anzeige gegen den Klara-Kauf der Post eingereicht. Die könne "keine klaren Anzeichen für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung erkennen" und wolle keine Untersuchung eröffnen, schreibt das Tagblatt. Eine weitere Beschwerde, diesmal vor dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom), sei noch hängig. Immerhin übe die Kommunikationsbehörde eine sogenannte "Auffangzuständigkeit" aus, wird im Artikel aus einer Antwort des Bundesrates auf einen parlamentarischen Vorstoss zitiert. Die abschliessende rechtliche Beurteilung der Zuständigkeit sei Sache der Gerichte.
In der jetzt vor Bundesverwaltungsgericht eingereichten Beschwerde verlangt Abacus, dass sich die Postcom inhaltlich mit den vorgebrachten Rügen gegen den Zukauf der Post befassen und darauf antworten solle. In weiteren Eventualanträgen, aus denen die Zeitung zitiert, verlangt Abacus im extremsten Fall, "dass die Klara-Übernahme durch die Post rückgängig gemacht werde" und allfällig festgestellte Rechtsverletzungen durch das Vorgehen der Post "veröffentlicht würden".
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