KI-gestützte Prüfung

Swisscom und Intrum lancieren Auto-Identifikation für E-Signaturen

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von Joël Orizet und kfi

Swisscom Trust Services und der Finanzdienstleister Intrum bieten ein neues Verfahren an, um sich für die Erstellung einer elektronischen Signatur zu identifizieren. Die Auto-Identifikation mittels künstlicher Intelligenz verspricht weniger Wartezeit und die Registrierung mit einem Ausweisdokument ohne NFC-Chip.

(Source: Kelly Sikkema / Unsplash.com)
(Source: Kelly Sikkema / Unsplash.com)

Wer digital und rechtsgültig unterschreiben will, muss sich zunächst registrieren und identifizieren. Bis vor einigen Monaten war zu diesem Zweck in den meisten Fällen ein persönlicher Kontakt erforderlich. Doch mit den Anpassungen des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES), die per 15. März wirksam geworden sind, ist nun die Identifikation aus der Distanz auch in der Schweiz möglich.

Kurz nach der Gesetzesänderung lancierten Swisscom Trust Services, der Finanzdienstleister Intrum und der E-Signaturanbieter Skribble eine Lösung, um dieses Identifikationsverfahren online durchzuführen – entweder per Videochat oder durch das Fotografieren eines Ausweises mit anschliessender Prüfung. Nun ergänzen Swisscom Trust Services und Intrum das Angebot um ein weiteres Verfahren. Es erlaube die rechtssichere Identifikation mittels Auto-Identifikation und somit ohne Wartezeiten und ohne direkten Austausch mit einem Agenten, teilen die beiden Unternehmen mit.

Funktioniert auch ohne Pass

Aktuell kommen bei vielen Fernidentifikationsverfahren Lösungen zum Einsatz, die einen NFC-Chip voraussetzen. Bis dato finden solche Chips unter den amtlichen Ausweisen hierzulande nur im Reisepass Verwendung. Mit der neuen Identifikationslösung von Swisscom und Intrum genügt hingegen die eidgenössische oder EU-Identitätskarte, beziehungsweise ein Reisepass der Schweiz oder eines anderen Staates.

Somit können auch Schweizer Bürger, die keinen Reisepass besitzen, und Ausländer ohne ein Ausweisdokument mit NFC-Chip dieses Verfahren nutzen. Geschulte Agenten sollen im Hintergrund manuelle Nachprüfungen durchführen. Dadurch sind auch rein visuelle Dokumente zulässig, denn diese Nachprüfungen verhindern laut Mitteilung, dass Kriminelle das Verfahren ausnutzen und sich etwa mit fremden oder erfundenen Identitäten identifizieren können.

KI überprüft, Mitarbeitende kontrollieren

Der Identifikationsprozess mit dem neuen Verfahren gleicht jenem per Videocall. Man durchläuft ihn lediglich automatisiert und interagiert nicht persönlich mit einem Agenten.

Eine künstliche Intelligenz (KI) übernehme zahlreiche Überprüfungen, heisst es in der Mitteilung. Intrum-Mitarbeitende würden lediglich nach Beendigung des automatisierten Prozesses aktiv und manuell die Richtigkeit der KI-gestützten Prüfung nochmals überprüfen. Dies ist in der Schweiz für Dokumente ohne NFC-Chip vorgeschrieben.

Nachdem die Auto-Identifikation abgeschlossen und die Identität des Neukunden oder der Neukundin bestätigt ist, importiert Swisscom die verifizierten Daten in ihre Datenbank, was eine Mehrfachnutzung möglich machen soll. Die erfassten Daten sind bis zu einem eventuellen Ablaufdatum des Ausweises oder maximal fünf Jahre gültig.

Kundinnen und Kunden haben übrigens die Wahl, ob sie den automatisierten Prozess durchlaufen oder lieber persönlich mit einem Agenten sprechen möchten.

Elekronische Unterschriften sind praktisch - doch eine E-Signatur hat nicht in jedem Fall die gleiche Rechtskraft wie eine physische Unterschrift auf Papier. Was man beim Unterschreiben mittels E-Signatur beachten sollte, erfahren Sie im Fachbeitrag von Florian Prantl und Christian Meisser von Lexr.

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