In Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen

Bundesrat bewilligt neue E-Voting-Versuche

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von Yannick Züllig und jor

Der Bundesrat erlaubt neue E-Voting-Versuche mit dem System der Post. Dieses soll inzwischen gut genug sein, um im begrenzten Rahmen zum Einsatz zu kommen.

(Source: Element5 Digital / Unsplash)
(Source: Element5 Digital / Unsplash)

Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen die Bewilligung für die Wiederaufnahme der Versuche mit E-Voting bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Wie die Bundeskanzlei mitteilt, gelten die Bewilligungen für eine beschränkte Zahl  von Stimmberechtigten bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. Die Kantone benötigen pro Urnengang auch die Zulassung der Bundeskanzlei - diese haben sie für die Abstimmung vom 18. Juni 2023 erhalten.

Der Entscheid ermögliche es den drei Kantonen erstmals, das E-Voting-System der Schweizerischen Post einzusetzen. Theoretisch wären neue E-Voting-Tests bereits im Juli 2022 möglich gewesen, allerdings gab es damals noch kein verifiziertes System für solche Versuche.

Nun steht erstmals das vollständig verifizierbare System der Post zur Verfügung, wie die Bundeskanzlei schreibt. Die Verifizierbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung zur Gewährleistung der Sicherheit. Sie erlaubt es, anhand von Prüfcodes und mathematischen Beweisen allfällige Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen und zu reagieren.

Primäre Testgruppe: Auslandsschweizer

Zunächst sollen vor allem Auslandsschweizer das System testen. Insgesamt beantragten die Kantone die Zulassung für rund 65’000 Stimmberechtigte für den Urnengang vom 18. Juni 2023. Dies entspricht rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. 

Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit einer Behinderung elektronisch abstimmen. Auch im Kanton St. Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl inländischer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten wollen, für die elektronische Stimmabgabe anmelden.

Das zum Einsatz kommende E-Voting-System der Post wurde im August 2022 für ein öffentliches Bug-Bounty-Programm freigegeben. Das System überstand knapp 60'000 Angriffe, ohne dass einer davon die digitale Wahlurne knackte.

Das System ist inzwischen so weit, dass der E-Voting-Systemanbieter Scytld dem australischen Bundesstaat New South Wales einen Blick in die Schweiz empfahl, als es darum ging, ein sicheres E-Voting-System für den Staat zu finden.
 

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