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So konform sind AWS-Lösungen mit dem neuen Datenschutzgesetz

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von Yannick Züllig und lha

Seit dem 1. September hat die Schweiz ein neues Datenschutzgesetz. AWS zeigt in einem Blogbeitrag auf, wie die eigenen Lösungen mit dem Gesetz konform sind.

(Source: Tingey Injury Law Firm / Unsplash)
(Source: Tingey Injury Law Firm / Unsplash)

In einem Blogbeitrag erläutert AWS im Detail, wie sich das neue Datenschutzgesetz (nDSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist, auf seine Lösungen auswirkt. Im Beitrag versichert AWS, dass die Kundschaft AWS-Services weiterhin gemäss den Bestimmungen des nDSG nutzen können.

So biete der Konzern seinen Kunden verschiedene "technische, organisatorische und vertragliche Massnahmen", die es ihnen ermöglichten, ihre Daten bei der Verwendung von AWS-Services zu schützen. Darüber hinaus existierte ein Schweizer Zusatzdokument zum AWS Data Processing Addendum (AWS DPA).

Dieses Dokument legt die Verpflichtungen von AWS in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Das Schweizer Zusatzdokument behandelt die spezifischen Anforderungen des nDSG. Ausserdem enthält es die von der Europäischen Kommission verabschiedeten und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ergänzten Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer.

Eine Übersicht der Änderungen im neuen Datenschutzgesetz finden Sie hier.
 

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