Digitale Gesellschaft nimmt Datenbearbeitende in die Pflicht
Im Rahmen des Schweizer Datenschutz-Festivals hat die Digitale Gesellschaft ein neues Datenschutzkonzept vorgestellt. Dieses soll die Mängel im geltenden Datenschutzrecht adressieren und Datenbearbeitende stärker in die Pflicht nehmen.
Am diesjährigen Datenschutz-Festival 2023 hat die Digitale Gesellschaft ihr neues Datenschutzkonzept vorgestellt. Darin adressieren sie die Mängel im geltenden Datenschutzrecht und konzentrieren sich mehr auf die Folgen der Datennutzung, wie es in einer Mitteilung heisst. Im aufgesetzten Konzept formuliert die Digitale Gesellschaft ausserdem, dass Datennutzung und Datenschutz kein Widerspruch sind. Für das nötige Vertrauen brauche es aber einen sorgsamen Umgang mit Daten. Aus diesem Grund sollen mit dem Konzept diejenigen, die Daten bearbeiten, konkret in die Pflicht genommen werden.
Kritik an Formulierungen im Datenschutzgesetz
Der Zweck des Datenschutzgesetzes gemäss Artikel 1 - wonach der "Schutz der Persönlichkeit und die Grundrechte der natürlichen Personen, über die Daten bearbeitet werden" im Vordergrund steht - sei zu wenig spezifisch formuliert. Es bleibe unklar, was konkret geschützt werden soll, schreibt die Digitale Gesellschaft in ihrem Konzept. Wiederum sei ein anderer Artikel im Gesetz, der auf den Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten abzielt, zu eng formuliert und würde die Verantwortung des eigenen Datenschutzes den Betroffenen überlassen.
Sieben Schutzziele als Basis des Konzepts
Ausgehend von dieser Kritik, hat die Digitale Gesellschaft sieben Schutzziele definiert, die die Basis ihres Datenschutzkonzepts bilden sollen:
- Schutz vor Manipulation
- Schutz vor Diskriminierung
- Schutz vor Überwachung und Recht auf Anonymität
- Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen
- Recht auf Transparenz und Pflicht zur Sorgfalt
- Recht auf Vergessenwerden
- Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie
Die Ziele sollen ein wirksames Datenschutzkonzept definieren, das ebenso Vertrauen schafft. Dabei stelle das Konzept die Einhaltung und Durchsetzung der Ziele ins Zentrum und löse sich vom Prinzip der Einwilligung zur Datenbearbeitung und der Zweckbindung, schreibt die Digitale Gesellschaft. Unter Einhaltung der Schutzziele könnten nämlich Personendaten sowie Daten allgemein unbeschränkt bearbeitet werden. Somit werden diejenigen, die Daten bearbeiten, stärker in die Pflicht genommen, die Interessen der betroffenen Personen und der Gesellschaft zu wahren, wie es weiter heisst.
Einhaltung und Durchsetzung der Ziele stehen im Zentrum
Als Kernpunkt ihres Konzepts nennt die Digitale Gesellschaft die Einhaltung und Durchsetzung der Schutzziele. Dabei löse sich das Konzept vom Prinzip der Einwilligung zur Datenbearbeitung und der Zweckbindung. Das Konzept der Digitalen Gesellschaft beinhaltet deshalb noch Folgendes:
- Grundsätze zur Datenbearbeitung, wonach private und staatliche Datenbearbeitungen die Schutzziele für die Individuen und die Gesellschaft wahren müssen.
- Ein absolutes Verbot für bestimmte Datenbearbeitungen, die ein zu grosses Risiko für Individuen oder die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gewährleisten können (wie biometrische Massenüberwachung und Social Scoring).
- Eine substantielle Mitbestimmung der Betroffenen, wonach insbesondere eine Datenbearbeitung für diese erkennbar und eine Möglichkeit zu einem einfach wahrzunehmenden Widerspruchsrecht gegeben sein müssen.
- Bestimmungen zur Durchsetzung des Konzepts, wie wirksame Sanktionen, wenn die Schutzziele nicht eingehalten werden.
Wie die Digitale Gesellschaft mitteilt, arbeitet sie gleichzeitig an einer Datenschutzinitiative, die das Konzept schliesslich in der Bundesverfassung verankern soll.
Übrigens: Die Digitale Gesellschaft hat ihrenOnline-Generator für Auskunftsbegehren an das neue Datenschutzgesetz angepasst und um neue Funktionen ergänzt. Das Tool soll nun auch dabei helfen, Daten berichtigen oder löschen zu lassen. Mehr dazu lesen Sie hier.