EU akzeptiert Schweizer Datenschutz als gleichwertig
Die Europäische Kommission erkennt das Schweizer Datenschutzgesetz als gleichwertig mit der DSGVO an, wie sie nun entschieden hat. Damit können Daten weiterhin frei zwischen der Schweiz und der EU fliessen.
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Die Europäische Kommission stuft das Schweizer Datenschutzgesetz als gleichwertig gegenüber der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Diese Entscheidung fand im Rahmen der Überprüfung von elf bestehenden Angemessenheitsentscheidungen statt, wie die Behörde am 15. Januar 2024 mitteilte.
In ihrem Bericht stellt die Kommission fest, dass personenbezogene Daten, die aus der EU in elf Nicht-EU-Länder, darunter die Schweiz, übermittelt werden, weiterhin angemessenen Datenschutzgesetzen unterliegen. Daher bleiben die Angemessenheitsbeschlüsse für diese Länder in Kraft, wie es heisst. Daten können demnach weiterhin frei in diese Länder und Gebiete fliessen.
Schweizer Datenschutz nähert sich EU-Datenschutzvorschriften an
Die Überprüfung würde zudem zeigen, dass sich die Schutzmassnahmen in den Ländern weiter an den EU-Rahmenbedingungen angenähert hätten. Die Länder sollen zudem den Schutz personenbezogener Daten in ihren Rechtsordnungen gestärkt haben.
Aus den Länderberichten gehe zudem hervor, dass die Länder seit der Annahme der Angemessenheitsbeschlüsse 1995 eine umfassende Modernisierung ihrer Datenschutzgesetze vorgenommen hätten. Sie hätte ihren Rechtsrahmen weiter an die DSGVO angeglichen. Auch führten sie spezifische Reformen ein, die den Schutz personenbezogener Daten erheblich stärkten, wie aus der Mitteilung der Kommission hervorgeht.
Österreichischer Datenschutzaktivist verlangsamt Äquivalenz-Anerkennung
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 blieben die im Rahmen der Datenschutzrichtlinie angenommenen Angemessenheitsbeschlüsse laut Mitteilung in Kraft. Gemäss "Watson" wollte die EU-Kommission aber schon viel früher über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in der Schweiz entscheiden. Dass dies nicht geschah, soll nicht am Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU gelegen haben, sondern am österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems. Dieser hatte beim EU-Gerichtshof (EuGH) gegen die Datenschutzvereinbarungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geklagt. Die Behörde wollte gemäss des Onlineportals zuerst die EuGH-Entscheidung abwarten, bevor sie über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in anderen Staaten entscheidet. Dies geschah im Sommer 2023.
Übrigens: Das deutsche Sicherheitsunternehmen Mediatest Digital hat untersucht, wie datenschutzkonform die Anwendungen auf Google Play und im Apple App Store sind. 71 Prozent der getesteten Apps sollen gegen die DSVGO verstossen. Mehr dazu lesen Sie hier.
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