Solothurn modernisiert Informations- und Datenschutzgesetz
Aufgrund neuer europäischer Datenschutzvorgaben muss der Kanton Solothurn sein Informations- und Datenschutzgesetz modernisieren. Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Änderung in die Vernehmlassung.
Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) des Kantons Solothurn ist seit 2003 in Kraft und regelt die amtliche Information der Bevölkerung, das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz. Auf Bundesebene gilt seit September 2023 das neue Datenschutzgesetz (DSG), das an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die EU-Richtlinie 2016/680 im Bereich des Strafrechts angeglichen wurde. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, legt der Solothurner Regierungsrat nun eine überarbeitete Vorlage für das InfoDG vor, wie der Kanton mitteilt.
Folgende Anpassungen werden laut Mitteilung in die Vernehmlassung geschickt:
- Wenn ein hohes Risiko für Grundrechtsverletzungen einer Person besteht, müssen Behörden bei geplanten Datenbearbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
- Verletzungen der Datensicherheit müssen unter gleichen Voraussetzungen dem oder der Informations- und Datenschutzbeauftragten (IDSB) gemeldet werden. Betroffene müssen informiert werden, wenn z.B. Benutzerdaten mit Passwörtern entwendet wurden.
- Bei Datenschutzverletzungen haben IDSB neu die Befugnis, aufsichtsrechtliche Massnahmen zu ergreifen. Gegenüber Kantonsrat, Regierungsrat, Gerichten sowie Staats- und Jugendanwaltschaft sollen die Massnahmen nur Empfehlungscharakter haben.
- Gerichte in Strafsachen sowie Strafverfolgungsbehörden werden neu verpflichtet, eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater zu bestellen.
- Das neue Gesetz verlangt eine klare Kennzeichnung von automatisierten Einzelentscheidungen, also Entscheidungen, bei welchen keine natürliche Person beteiligt war. Überprüfungen durch Menschen können verlangt werden.
- Wenn Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten gestellt werden, müssen Behörden neu innert 30 Tagen Stellung beziehen, in Ausnahmen kann die Frist um 30 Tage verlängert werden.
- In einer jährlichen Veröffentlichung müssen die Entschädigungen an Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen der sogenannten "mittelbaren Verwaltung" offengelegt werden.
- Für die Gewährleistung der Unabhängigkeit der oder des IDSB soll eine Wahl durch den Kantonsrat ohne Wahlvorschlag des Regierungsrates stattfinden.
Wie es in der Mitteilung heisst, wird die Vorlage rund 320 bis 410 Stellenprozente schaffen, die einen Mehrkostenaufwand von 480'000 bis 615'000 Franken bedeuten. Die Vernehmlassung zum neuen InfoDG laufe bis zum 17. Februar 2026.
Übrigens: Der Kanton Luzern musste nach Kritik des Parlaments ein Sparbudget für die Digitalisierungspläne vorlegen. Was dieses beinhaltet, lesen Sie hier.
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