Update: Bald gibt’s den digitalen Lernfahrausweis in der ganzen Schweiz
Seit 2024 stellt der Kanton Appenzell Ausserrhoden auf Wunsch den Lernfahrausweis elektronisch aus. Er lässt sich in einer Smartphone-App speichern und per QR-Code validieren. Ab Sommer und bis Ende 2025 schliessen sich schrittweise mehr Kantone dem Pilot an.

Update vom 9.9.2025: Die Liste der Kantone, die den elektronischen Lernfahrausweis (E-LFA) anbieten, wird abermals länger. Wie der Bund mitteilt, kann die digitale Version des Lernfahrausweises abgesehen von Appenzell Ausserrhoden jetzt auch in den Kantonen Bern, Neuenburg, Wallis und Tessin beantragt werden. In einer eigenen Mitteilung gibt auch der Kanton Uri bekannt, den E-LFA ab dem 9. September 2025 anzubieten. Der Mitteilung des Bundes ist zu entnehmen, dass der elektronische LFA bis Ende 2025 in der ganzen Schweiz eingeführt werden soll. Sowohl die digitalen als auch die analogen Ausweise stellen die kantonalen Strassenverkehrsämter aus. Um die digitale Version abzuspeichern und vorzuzeigen, bietet der Bund die "Swiyu-App an.
Update vom 03.07.2025:
Der digitale Lernfahrausweis kommt in weitere Kantone
Das Pilotprojekt zum elektronischen Lernfahrausweis (E-LFA) geht in die nächste Runde. Im Sommer 2025 führen ein paar weitere Kantone die digitale Version des Lernfahrausweises ein, wie der Fahrlehrerverband L-Drive unter Berufung auf das Bundesamt für Strassen (Astra) meldet. Demnach beteiligen sich neu auch die Kantone Bern, Neuenburg und Wallis am Projekt, gefolgt vom Kanton Zug.
In einer eigenen Mitteilung konkretisiert der Kanton Bern, dass man einen physischen Lernfahrausweis benötige, um einen E-LFA anzufordern. Danach genüge das Vorweisen der digitalen Version, um die Fahrberechtigung nachzuweisen. Allerdings empfiehlt der Kanton Bern, beim Absolvieren der praktischen Prüfung auch den physischen Ausweis mitzunehmen.
Originalmeldung vom 06.05.2024:
Appenzell Ausserrhoden digitalisiert den Lernfahrausweis
Wer in der Schweiz das Autofahren lernt, soll den dafür nötigen Lernfahrausweis künftig auch digital erhalten können. Den ersten Schritt in diese Richtung geht der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dort kann, wer erfolgreich die Theorieprüfung Kategorie B (Personenwagen) bestanden hat, jetzt schon den Lernfahrausweis elektronisch beziehen, wie Bund und Kanton mitteilen.
Demnach wird der elektronische Lernfahrausweis (E-LFA) vom Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden (AR) ausgestellt und von den Lernfahrerinnen und Lernfahrern in einer elektronischen Brieftasche auf dem Smartphone aufbewahrt. Wer den E-LFA vorweisen will - zum Beispiel zu Beginn einer Fahrstunde oder in einer Verkehrskontrolle - kann dies via QR-Code tun. Anhand der damit übermittelten Daten sollen etwa Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen können.
Der E-LFA sei in der ganzen Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein anerkannt, heisst es weiter. Zudem sei geplant, das Pilotprojekt im Jahr 2025 auszubauen. Ab dann sollen Lernfahrausweise in allen Kantonen und für alle Fahrzeugkategorien elektronisch bezogen werden können.
Ein Schritt Richtung E-ID
Hinter dem Pilotprojekt zum E-LFA stehen das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA), die Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (ASA) sowie das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden. Die für den E-LFA erforderliche Wallet-App und die für den Betrieb notwendigen Informatiksysteme seien gemeinsam entwickelt worden, schreibt der Bund. Sie basieren auf einer vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betriebenen Vertrauensinfrastruktur.
Die Behörden sehen den E-LFA als Pilot für die elektronische Identifikation (E-ID), die voraussichtlich 2026 eingeführt wird. In den Grundzügen soll die E-ID wie der E-LFA funktionieren. Darum werde der elektronische Lernfahrausweis genutzt, um "verschiedene praktische Aspekte zu testen". Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt etwa Erkenntnisse liefern, wie die Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die Erfahrungen werden in die Produkteentwicklung einfliessen, wie der Bund schreibt.
Auf politischer Ebene stimmte der Nationalrat im März 2024 der gesetzlichen Grundlage für die E-ID zu. Nun geht das Geschäft an den Ständerat. Zumindest der Bund scheint an der baldigen Einführung der E-ID kaum mehr zu zweifeln, zumal er sie in diversen Vernehmlassungen für weitere digitale Vorhaben voraussetzt. So schlug er Anfang Mai in der Transplantationsverordnung ein Organspenderegister mit E-ID-Anbindung vor. Mehr dazu lesen Sie hier.

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