Schreiben an Meta übermittelt

EU-Verbraucherschützer untersuchen Metas "Pay or Consent"-Modell

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von Sara Meier und gal

Die EU hat Bedenken wegen Metas “Pay or Consent”-Modells. Dieses könnte gegen EU-Verbraucherrecht verstossen. Meta hat nun bis September Zeit, um auf ein Schreiben der Kommission zu antworten.

(Source: Mariia Shalabaieva / unsplash.com)
(Source: Mariia Shalabaieva / unsplash.com)

Die EU-Kommission koordiniert Massnahmen nationaler Verbraucherschutzbehörden gegen Meta. Wie die EU mitteilt äusserten Verbraucherschützende verschiedener Länder Bedenken aufgrund Metas "Pay or Consent"-Modells. 

Meta stellte seine Nutzenden im Jahr 2023 vor eine Wahl: Entweder nutzt Meta personenbezogene Daten, um personelle Werbung anzuzeigen, oder die Nutzenden zahlen Geld, damit Meta die eigenen persönlichen Daten in Ruhe lässt. Kurz danach haben Verbraucherschutzverbände mit ersten Massnahmen begonnen, denn das Modell könnte gegen EU-Verbraucherrecht verstossen. 

Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die EU übermittelten Meta ein Schreiben bezüglich der Bedenken. Der Konzern hat nun bis zum 1. September 2024 Zeit, um auf das Schreiben zu antworten und Lösungen für die Verbraucherschutzprobleme vorzuschlagen. Die CPC-Behörden behielten sich vor Durchsetzungsmassnahmen und Sanktionen gegen Meta zu verhängen, falls Meta nicht die erforderlichen Schritte ergreife. 

 

Meta beschliesst übrigens, sein KI-Modell Llama nicht in der EU zu veröffentlichen. Grund dafür sei das "nicht vorhersehbare Regulierungsumfeld" in Europa. Mehr dazu lesen Sie hier

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