Bundesrat soll gegen unfaire Onlinebewertungen vorgehen
Der Bundesrat muss härtere Massnahmen gegen unfaire Onlinebewertungen prüfen. Für den Ständerat geht das geltende Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb diesbezüglich nicht weit genug.
Der Bundesrat muss ein schärferes Vorgehen gegen unfaire, unwahre oder persönlichkeitsverletzende Bewertungen auf Onlineplattformen prüfen. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, hiess der Ständerat mit 25 zu 10 Stimmen gegen den Antrag des Bundesrats ein entsprechendes Postulat gut. Die Mehrheit der kleinen Kammer hält die in diesem Punkt bestehenden Möglichkeiten im geltenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb für ungenügend.
Das Postulat stammt von Fabio Regazzi (Mitte/TI). Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) habe im Ständerat geltend gemacht, die Anonymität im Internet begünstige Hass, Missgunst und Unfairness. Regazzi räumte laut Mitteilung zwar ein, dass das geltende Gesetz die Verfolgung solcher Kommentare auf Bewertungsplattformen zulasse. Dies dauere jedoch viel zu lange. Schäden durch unlautere Bewertungen müssten verhindert werden und demzufolge sei staatliches Handeln angezeigt.
Zustimmung kam auch von Esther Friedli (SVP/SG). Unfaire, unwahre, irreführende oder persönlichkeitsverletzende Bewertungen seien gerade im Gastgewerbe an der Tagesordnung. Anonym liessen sich Existenzen zerstören, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden - und die Plattformen stellten sich bei Beschwerden oftmals taub.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies ohne Erfolg auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Verstösse könne man bereits heute auf Anzeige mit Freiheits- oder Geldstrafen ahnden. Auch Zivilklagen seien möglich, und schliesslich liessen sich die Plattformbetreiber ins Recht fassen.
Übrigens: Wer nach einer schlechten Erfahrung in der Onlinebewertung zu weit geht, dem könnte durchaus ein juristisches Nachspiel drohen. Worauf man beim Schreiben solcher Bewertungen achten sollte, erfahren Sie hier.
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