Kanton Thurgau veröffentlicht amtliche Mitteilungen künftig elektronisch
Gedruckte amtliche Mitteilungen sind im Kanton Thurgau bald passé. Im 1. Halbjahr 2027 führt der Kanton die Plattform "ePublikation" ein und stellt damit auf ein vollständig elektronisches Amtsblatt um. Zudem will der Regierungsrat das kantonale Publikationsgesetz revidieren.
Der Kanton Thurgau hat sich entschieden: Amtliche Mitteilungen veröffentlicht der Kanton künftig auf der Plattform "ePublikation", wie der Regierungsrat mitteilt. Mit der Umstellung verabschiedet sich der Kanton von gedruckten amtlichen Mitteilungen und stellt auf ein vollständig elektronisches Amtsblatt um.
Für die neue Plattform entschied sich die Regierung nach einem Vergleich verschiedener Systemlösungen. Dabei habe sich "ePublikation" - betrieben vom Eidgenössischen Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) - als vorteilhafteste Lösung erwiesen. "Für dieses Amtsblattportal haben sich bereits 13 Kantone entschieden. Es ist auf die Bedürfnisse der Kantone zugeschnitten, praxiserprobt, von den Kantonen breit genutzt, vom Bund für die Meldungen des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) eingesetzt und aufgrund der zahlreichen Mitträger kostengünstig. Der Aufwand für die Publikationsstellen wird in etwa gleich bleiben wie heute. Sie gewinnen aber an Flexibilität und Autonomie bei der Erstellung der Publikationen", schreibt der Regierungsrat.
Die Umstellung auf das ausschliesslich elektronische Amtsblatt will der Thurgau im 1. Halbjahr 2027 angehen. Parallel zu diesem Projekt will die Regierung auch das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen revidieren. Der Übergang zum elektronischen Amtsblatt sei zwar auch unter dem geltenden Recht möglich. Im Zuge der Digitalisierung hätten sich aber die Rahmenbedingungen für die elektronische Publikation des Thurgauer Rechtsbuchs und des Amtsblatts des Kantons Thurgau stark verändert, so dass sich ein neues Publikationsgesetz aufdränge, erklärt der Regierungsrat. Entsprechend wird er eine Totalrevision des Gesetzes anstossen.
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