Protonmail-Daten überführen US-Demonstranten
Der Genfer E-Mail-Anbieter Proton hat auf Anordnung von Schweizer Behörden Zahlungsdaten weitergegeben. Mit diesen Daten konnte das FBI den Inhaber eines angeblich anonymen E-Mail-Kontos identifizieren. Möglich macht dies ein Rechtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und den USA.
Proton hat Schweizer Behörden Zahlungsdaten zur Verfügung gestellt, die das FBI in Ermittlungen gegen zwei Protestgruppen in Atlanta nutzte, wie das Portal "404 Media" (Paywall) berichtet.
Aus den Gerichtsakten, in die "404 Media" Einsicht hatte, geht hervor, dass der Inhaber des Protonmail-Kontos in Verbindung zur Gruppe "Defend the Atlanta Forest" (DTAF) und der "Stop Cop City"-Bewegung stand. Diese Protestgruppen werden von den US-Behörden mit Brandstiftung, Vandalismus und Doxing in Verbindung gebracht und protestieren gegen den Bau eines grossen Polizeiausbildungszentrums in Atlanta. Dank des Rechtshilfeabkommens (Mutual Legal Assistance Treaty, MLAT) mit den Schweizer Behörden gelangte das FBI an den Klarnamen des Protonmail-Abonnenten.
Proton verteidigt sich gegen Kritik
Mit Slogans wie "Sichere E-Mails, die deine Privatsphäre schützen" wirbt Proton für seine Dienste. Das Vorgehen sorgt deshalb für Kritik.
Proton-Kommunikationschef Edward Shone stellt gegenüber "404 Media" klar, dass sein Unternehmen die Daten nicht direkt an das FBI übergeben habe, sondern ausschliesslich an die Schweizer Justizbehörden. Proton handle nur auf Basis eines gültigen Gerichtsbeschlusses. Diese Unterscheidung sei wichtig, da das Unternehmen dem Schweizer Recht unterliege.
Shone legt zudem dar, warum überhaupt identifizierbare Daten vorhanden waren: Proton akzeptiere zwar anonyme Zahlungsarten wie Kryptowährungen oder Bargeld, der betroffene Nutzer habe aber per Kreditkarte bezahlt. "Wenn Sie eine Kreditkarte verwenden, haben wir Zugriff auf die Zahlungs-ID, mit der wir den Kreditkarteninhaber anhand des Kartenausstellers identifizieren können." Shone unterstreicht, dass Proton alle rechtlichen Anordnungen prüfe. In diesem Fall sei die richterliche Anordnung mit schweren Straftaten begründet worden - laut Proton waren ein erschossener Polizeibeamter und Sprengkörper Teil der Ermittlungen.
Übrigens: Proton ist mit dem Bundesrat nicht im Einklang. Deshalb verlagerte das Genfer Unternehmen aufgrund der Verschärfung des Überwachungsgesetzes bereits im August 2025 einige Server ins Ausland. Lesen Sie hier mehr dazu.
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