Darum sind Wearables ein potenzielles Datenschutzrisiko
Geräte wie Smartwatches, Fitnesstracker und Smartglasses können ein erhebliches Datenschutzrisiko für Nutzerinnen und Nutzer sowie Dritte darstellen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte erklärt, worauf man bei der Nutzung solcher Geräte achten sollte.
Smartwatches, Fitnesstracker, Smartglasses und weitere sogenannte "Wearables" erfreuen sich grosser Beliebtheit. Viele Leute nutzen solche Geräte, um etwa sportliche Aktivitäten zu messen oder den Schlaf auszuwerten. Doch Wearables stellen potenziell ein erhebliches Datenschutzrisiko dar, wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in einer Mitteilung warnt. Durch die erhobenen Gesundheitsdaten "wüssten" solche Geräte bzw. darauf installierte Apps oft mehr über die User als diese selbst.
Der EDÖB empfiehlt, vor dem Kauf eines Geräts bzw. vor der Installation einer App zu prüfen, wie die Hersteller mit den erhobenen Daten umgehen. Es lohne sich, die Datenschutzbestimmungen zu lesen und sich dabei darauf zu achten,
- ob die Produkte datenschutzfreundlich konzipiert seien.
- wie die Datenspeicherung organisiert sei.
- ob die Datenbearbeitungen transparent beschrieben würden.
- welche Kontaktmöglichkeiten bzw. Supportkanäle angeboten würden.
Dazu können User laut Mitteilung Datenschutzrisiken minimieren, indem sie die Berechtigungen von Apps beschränken. Dazu würden etwa Zugriff auf Kamera, Mikrofon und Standortdaten gehören. Der EDÖB empfiehlt, nur diejenigen Berechtigungen zu erteilen, die für die erwünschten Funktionen der App notwendig seien. Weiter sollten regelmässig Updates gemacht werden, da die Hersteller damit oft Sicherheitslücken schliessen würden.
Neben den Daten der Nutzerinnen und Nutzern selbst seien aber auch Daten von Dritten in Gefahr, heisst es in der Mitteilung weiter. Die besondere Diskretion von Wearables im Vergleich zu einem Smartphone erhöhe das Risiko, dass etwa Fotos oder Tonaufnahmen gemacht werden könnten, ohne dass betroffene Personen dies bemerken würden. Diese Problematik ist laut Mitteilung bei Smartbrillen besonders gross, da es damit sehr einfach ist, Menschen ohne ihr Wissen zu filmen. Dies stelle jedoch einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeit dar und könne daher zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Nutzerinnen und Nutzer sollten deshalb vor der Aufnahme allfällig betroffene Drittpersonen über die Aufnahme informieren und deren Einverständnis für die Datenbearbeitung einholen.
Übrigens: Hacker konnten kürzlich via Booking.com an Personendaten gelangen, wie Sie hier lesen können.
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