Zwei Vorlagen in der Vernehmlassung

Bundesrat befördert Postgesetzgebung ins digitale Zeitalter

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von Tobias Seefeld und dwi

Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Post ihren Grundauftrag weiterhin ausführen kann - trotz veränderter Gewohnheiten im Zuge der Digitalisierung. Deshalb hat er das Postgesetz und das Postorganisationsgesetz teilrevidiert. Die beiden Vorlagen gehen nun in die Vernehmlassung.

(Source: Die Post)
(Source: Die Post)

Der Bundesrat will Rechtssicherheit in Bezug auf die Tätigkeiten der Post schaffen. Da die Nachfrage nach gewissen Dienstleistungen der Grundversorgung seit Jahren sinkt, hat der Konzern seine Geschäftstätigkeit ausserhalb der Grundversorgung zunehmend ausgebaut. Teilrevisionen des Postgesetzes (PG) sowie des Postorganisationsgesetzes (POG) sollen deshalb den Auftrag und die geschäftlichen Freiheiten der Post an das Zeitalter der Digitalisierung anpassen, wie der Bundesrat mitteilt.

An der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll sich vorerst nichts ändern. Das revidierte PG sieht laut Mitteilung vor, dass das heutige Angebot bestehen bleibt und die Post dieses eigenwirtschaftlich finanziert. Sollte die Nachfrage nach gewissen Dienstleistungen jedoch bestimmte Schwellenwerte unterschreiten, könne die Post künftig beim Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Anpassung des Auftrags beantragen. Daraufhin entscheide der Bundesrat, ob und wie sich die Grundversorgung verändern soll, wobei er die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen sowie regionale Aspekte berücksichtige. Gemäss Mitteilung legt das PG zudem einen Mindestumfang an Dienstleistungen fest, den die Post unabhängig von den Schwellenwerten anbieten muss.

Der digitale Brief ist bereits seit dem 1. April 2026 Teil der Grundversorgung. Bisher war dieser nur in der Postverordnung festgelegt, mit der Revision des PG wird er nun auch gesetzlich verankert, wie es in der Mitteilung heisst.

Die Revision des POG soll dagegen präzisieren, welche zusätzlichen Tätigkeiten die Post ausüben dürfe. Laut Mitteilung müssen diese "einen engen Zusammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen und im Vergleich zu dieser von untergeordneter Bedeutung sein." Zudem sei die Post künftig verpflichtet, grössere Akquisitionen der Eidgenössischen Postkommission (PostCom) vorzulegen. Diese Genehmigungspflicht soll sicherstellen, dass sich der Konzern auch beim Erwerb neuer Beteiligungen innerhalb des Unternehmenszwecks bewege.

Die beiden Vorlagen befinden sich vom 24. Juni bis zum 15. Oktober 2026 in der Vernehmlassung. Die Post begrüsst und unterstützt gemäss eigener Mitteilung das Vorhaben des Bundesrates.

 

Die Post speichert digitale Briefe übrigens auf Google-Servern, was Fragen zur digitalen Souveränität aufwirft. Lesen Sie hier mehr dazu.

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