Auch Apple-Verkäufer müssen zwei Jahre Garantie gewähren
Das Schweizer Recht garantiert Konsumenten seit dem 1. Januar 2013 eine zweijährige Garantie. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen fordert nun Apple-Reseller dazu auf, sich an die neue Regelung zu halten.
Seit dem 1. Januar 2013 haben Konsumenten und Konsumentinnen beim Kauf eines Produkts ein Recht auf eine zweijährige Garantie. Trotz dieser allgemein gültigen Regelung fahren verschiedene Apple-Reseller fort, nur ein Jahr Garantie zu gewähren, wie die Stiftung für Konsumentenschutz mitteilt. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen habe seit Anfang Jahr zahlreiche Beschwerden über Verkäufer von Apple-Produkten erhalten, die trotz der neuen Rechtslage an der einjährigen Garantie festhalten würden.
Die Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert in ihrer Mitteilung, dass zahlreiche Apple-Verkäufer Konsumentinnen und Konsumenten beim Erwerb von Apple-Produkten unklare Informationen über die Garantie machen. Viele Verkäufer von Apple-Produkten würden demnach versuchen, sich weiterhin Apples Ein-Jahres-Garantie-Politik anzupassen.
In einem offenen Brief hat die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen nun die Verkaufsstellen von Apple-Produkten Swisscom, Mobilezone, Orange, Sunrise, Apple, Microspot und Digitec dazu aufgefordert, sich an die zwingende gesetzliche Regelung zu halten. Die Allianz hat ausserdem beantragt, dass bei Apple-Produkten künftig keine Garantieverlängerungen mehr angeboten werden dürfen, "welche den eigentlich gesetzlich abgesicherten Zeitraum des zweiten Jahres vermeintlich decken sollten."

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