Stiftung gegründet

Zweites Leben für den Flugplatz Dübendorf

Uhr

Die ZKB, die ETH und der Kanton Zürich haben den Grundstein für ein Neubauprojekt gelegt. Aus dem Flugplatz in Dübendorf soll ein Innovationspark werden.

Der Kanton Zürich, die ETH Zürich und die Zürcher Kantonalbank haben am Donnerstag die Stiftung Innovationspark Zürich gegründet. Wie der "Tages-Anzeiger" berichtet, will die Stiftung auf dem Gelände des Flugplatzes Dübendorf einen Innovationspark aufbauen und betreiben.

Die Stiftung strebt nach eigenen Angaben keinen Gewinn mit dem Projekt an. Sie verfolge einen öffentlichen und gemeinnützigen Zweck. Das Stiftungskapital beträgt 1 Million Franken. Die Hälfte stammt vom Kanton. ETH und ZKB steuern jeweils ein Viertel bei.

Operativer Start am 1. Januar 2016

Im Stiftungsrat sitzen maximal 15 Mitglieder. Die öffentliche Hand, Wirtschaft und Wissenschaft sollen gleichermassen vertreten sein. Den Vorsitz der Stiftung übernimmt Carmen Walker Späh (FDP). Die ETH vertritt Detlef Günther, Vizepräsident für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen. Bankratspräsident Jörg Müller-Ganz setzt sich für die Interessen der ZKB ein. Weitere Mitglieder will die Stiftung in den kommenden Monaten bestimmen.

Der operative Start für den Innovationspark ist für den 1. Januar 2016 angesetzt. Das Konzept des Parks basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, wie die Stiftung in einer Mitteilung schreibt. ETH und ZKB seien mit an Bord, da sich beide Institutionen in der Vergangenheit für die Förderung von KMUs und Start-ups eingesetzt hätten.

Umnutzung des Flugplatzes in der Kritik

Der Standort des Parks ist allerdings nicht ganz unproblematisch. Der Flugplatz Dübendorf und die Umnutzungspläne des Bundes standen in der jüngsten Vergangenheit immer wieder in der Kritik. Insbesondere die Umnutzung des Militärflugplatzes für die zivile Luftfahrt stiess auf starke Ablehnung.

Der Dübendorfer Stadtrat etwa warf dem Bundesrat vor, die Verfassung zu verletzen. Laut dem Stadtrat tritt der Bundesrat das in der Bundesverfassung verankerte Gebot "auf die besondere Situation von Städten und Agglomeration [ist] Rücksicht zu nehmen" mit Füssen. Ausserdem breche er das Raumplanungsgesetz.

Webcode
4355