Zürcher Kantonsrat gibt grünes Licht für biometrische Gesichtserkennung
Der Zürcher Kantonsrat spricht sich als erstes Parlament in der Schweiz für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung zur staatlichen Überwachung aus. Gegenstimmen halten den Entscheid für einen massiven Angriff auf die digitale Integrität.
Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) regelt den Umgang mit Informationen, verpflichtet öffentliche Stellen zu transparentem Handeln und stärkt den Grundrechtsschutz der betroffenen Personen. Der Zürcher Kantonsrat hat nun als erstes Parlament der Schweiz den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung zu Überwachungszwecken befürwortet. Der Rat hat einem Minderheitsantrag ganz knapp mit 87 zu 86 Stimmen zugestimmt, wie dem Bulletin der Parlamentsdienste (PDF) zu entnehmen ist. Der Regierungsrat des Kantons soll nun selbständig Pilotversuche starten dürfen.
Die linken Parteien forderten in der Debatte vergeblich ein Verbot der automatischen Identifizierung im öffentlichen Raum mittels biometrischer Daten und warnten vor flächendeckender Überwachung, wie der "Tagesanzeiger" (Paywall) berichtet. Die Bürgerlichen hielten dem entgegen, man dürfe Innovationen nicht ausbremsen, und bezeichneten die Gegner als "technologiefeindlich".
Der Regierungsrat hatte sich laut Bericht noch gegen Pilotversuche mit biometrischen Daten ausgesprochen; Justizdirektorin Jacqueline Fehr sprach von "verantwortungsbewusster Digitalisierung". Bei der Mehrheit des Kantonsrats stiess dies jedoch auf taube Ohren.
Laute Gegenstimmen
Da der Kanton nun sogar Pilotversuche einführen will, stösst der Entscheid auf umso mehr Kritik. Laut der Digitalen Gesellschaft (Digiges) schlägt der Kanton Zürich dadurch "ein neues Kapitel der Massenüberwachung auf, das Freiheit und Demokratie in der Schweiz untergräbt". Eine solche Überwachung stehe im direkten Widerspruch zu den Grundprinzipien einer demokratisch organisierten Gesellschaft. "Sie verletzt nicht nur das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Privatsphäre, sondern auch international garantierte Menschenrechte", lässt sich Erik Schönenberger, Co-Geschäftsleiter der Digiges, zitieren.
Weitere laute Gegenstimmen kommen von der Piratenpartei Zürich. Diese hebt in einer Mitteilung hervor, die Kantonsregierung und das Parlament habe "immer gegen die Digitale Integrität argumentiert, dass diese nicht notwendig sei, da diese Grundrechte schon mit bestehenden Gesetzen garantiert seien". Renato Sigg, Präsident der Piratenpartei: "Der Kantonsrat hat sich selbst widersprochen und tritt unsere Grundrechte mit Füssen. Das zeigt, dass wir für den Schutz unserer Grundrechte die Digitale Integrität unbedingt brauchen."
Auch das Stadtparlament Winterthur ist entschieden gegen eine solche Überwachung und hat bereits Ende September 2025 eine Behördeninitiative zum Verbot der biometrischen Gesichtserkennung eingereicht.
Das überarbeitete Geschäft des Zürcher Kantonsrats gehe nun an die Redaktionskommission zur Antragsstellung für die zweite Lesung.
Forschende des CSEM haben übrigens eine KI-Trainingsmethode entwickelt, die eine datenschutzkonforme Gesichtserkennung ermöglichen soll. Hier lesen Sie mehr dazu.
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