Böse Bescherung

NCSC schlägt Alarm wegen Amazon-Paketen wider Willen

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von Leslie Haeny und cka

Amazon-Pakete mit Handyhüllen, Kapuzenpullovern und Co. sind seit Mitte Oktober bei einem Bürger eingetrudelt. Der Mann hatte jedoch keinen der Artikel bestellt und besitzt nicht einmal ein Amazon-Konto. Laut NCSC wurde er Opfer eines Brushing-Versuchs.

(Source: ANIRUDH / Unsplash)
(Source: ANIRUDH / Unsplash)

Beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) hat sich ein Bürger mit einem eher ungewöhnlichen Problem gemeldet. Seit Mitte Oktober erhielt er von Amazon mehrere Pakete, ohne diese bestellt zu haben. Die erste Vermutung, dass sich Cyberkriminelle Zugang zu seinem Konto verschafft hatten, erwies sich schnell als falsch. Denn laut dem NCSC besitzt der Melder gar kein Konto beim Onlinehändler.

Jemand hatte also in seinem Namen ein Konto eröffnet und Produkte bestellt, die der Empfänger wider Willen nun bezahlen soll. "Auffallend war, dass alle bestellten Produkte im Onlineshop jeweils sehr positiv bewertet wurden", heisst es bei der Behörde. Das NCSC stuft die Masche daher als Brushing ein. Brushing bedeutet in diesem Zusammenhang das Aufpolieren von Onlinebewertungen.

Nur wer bei Amazon ein Produkt gekauft und das Paket auch angenommen hat, darf eine Onlinebewertung als "verifizierter Käufer" abgeben. Positive Produktbewertungen sorgen nicht nur dafür, dass andere Onlineshopper eher dazu gewillt sind, ein Produkt zu kaufen, sie sind auch dafür verantwortlich, dass ein Artikel höher im Amazon-Ranking landet und so mehr potenziellen Käuferinnen und Käufern angezeigt wird.

Ungewöhnliches Vorgehen

Laut NCSC kaufen Betrüger beim Brushing normalerweise mit gefälschten Konten günstige Produkte, bezahlen diese und schicken die Artikel an zufällige Adressen. Der ahnungslose Empfänger bekommt das Päckli also gratis. Im aktuellen Fall hätten es die Kriminellen aber geschafft, mehrere Produkte auf Monatsrechnung zu bestellen. Auch das mehrmalige Intervenieren des Empfängers konnte den Paketstrom nicht unterbrechen. "Dieser sitzt nun einerseits auf iPhone-Hüllen, Kapuzenpullovern und LED-Lampen, aber andererseits auch auf dem geschuldeten Betrag." Im schlimmsten Fall droht ihm laut dem NCSC eine Betreibung.

Für den Fall, dass andere Bürger und Bürgerinnen auch solche Pakete erhalten, rät die Behörde, sich an den Onlineshop zu wenden, damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann. Amazon habe eine spezielle Seite für ungewollte Pakete eingerichtet. Wer eine Rechnung für eine Bestellung erhält, die sie oder er nicht aufgegeben hat, solle sich mit einem eingeschriebenen Brief an den entsprechenden Shop wenden und ihm mitteilen, dass man den Kauf nicht selbst getätigt habe.

Apropos Onlineshopping: Wie Sie bei der Jagd nach Black-Friday-Schnäppchen sicher unterwegs sind, können Sie hier nachlesen.

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