Wettbewerb nicht beeinträchtigt

Comcom gibt grünes Licht für Orange-Übernahme

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Das französische Holding-Unternehmen NJJ Capital darf Orange Schweiz übernehmen. Die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom hat eingewilligt.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat die "wirtschaftliche Übertragung der Mobilfunkkonzessionen von Orange Network SA (Orange Schweiz)" genehmigt, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Gemeint ist damit die Übernahme von Orange Schweiz durch das französische Holding-Unternehmen NJJ Capital des Unternehmers Xavier Niel.

Die Comcom ermögliche Orange so die Weiternutzung ihrer Frequenzrechte. Sowohl die Konzessionsvoraussetzungen als auch der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt würden durch die Übernahme nicht beeinträchtigt, schreibt die Comcom weiter.

Ein OK der Weko ist nicht nötig

Wird eine Konzessionärin von einer anderen Firma übernommen, muss die Comcom dies gemäss Fernmeldegesetz genehmigen. Dabei prüft sie, ob die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen (zum Beispiel die technische Fähigkeiten) und das geltende Recht auch unter den neuen Beteiligungsverhältnissen eingehalten werden. Die Comcom muss zudem sicherstelen, dass mit der Übernahme der Wettbewerb im Telecom-Markt nicht erheblich beeinträchtigt wird. Das Gesuch für die Konzessionsübertragung ging im Fall Orange im Januar ein.

Die Wettbewerbskommission (Weko) muss die Orange-Übernahme nicht bewilligen. Die Übernahme sei bei der Weko nicht meldepflichtig gewesen, sagt der Weko-Kommunikationsbeauftragte Patrik Ducrey auf Anfrage der Redaktion.


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