Joiz: UPC Cablecom verliert vor Gericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass UPC Cablecom den Fersehkanal Joiz ins analoge Netz nehmen muss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid des Bundesamtes für Kommunikation abgewiesen. UPC Cablecom ist demnach verpflichtet, den Fernsehkanal Joiz auf ihr analoges Kabelnetz aufzuschalten.
Seit dem 28. März 2011 strahlt joiz in einem 24 Stundenprogramm ein breites und vielbeachtetes Angebot für junge Schweizer Erwachsene aus. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird der Entscheid des Bundesamtes für
Kommunikation Bakom vom letzten Jahr bestätigt und soll nun endlich umgesetzt werden:
Joiz soll spätestens ab Ende 2011 von UPC Cablecom auch analog verbreitet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei in allen relevanten Punkten der ersten Instanz recht gegeben. Die Cablecom wird verpflichtet, Joiz während dreier Jahre sowohl im digitalen als auch auf ihrem analogen Kabelnetz zu verbreiten. Damit werden rund 700'000 weitere Haushalte in der Deutschschweiz erschlossen.
Alexander Mazzara, CEO von Joiz: "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine weitere Bestätigung für joiz und ein Sieg für die junge Generation in der Schweiz.“ joiz arbeitet schon seit Sendestart mit den Schweizerischen Jugendverbänden zusammen. Entsprechend freut sich auch der Ivica Petrusic, Geschäftsführer von der kantonalen
Kinder- und Jugendförderung okaj: „Das Urteil freut uns natürlich. Es bestätigt unser Engagement und wir freuen uns, dass joiz endlich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird."
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