Saftige Nachzahlung für Druckerhersteller
Der Europäische Gerichtshof hat eine drastische Entscheidung getroffen. Druckerhersteller sollen nachträglich eine Urheberabgabe von bis zu 900 Millionen Euro zahlen.
Druckerhersteller müssen tief in die Tasche greifen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Druckerhersteller für Geräte, die zwischen 2001 und 2007 produziert worden sind, nachträglich eine Urheberabgabe von bis zu 900 Millionen Euro an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen muss, wie Crn.de berichtet.
Die Anklage laute, dass mit den Geräten private Kopien von geschützten Texten erstellt werden könnten. Drucker und PCs seien auch dann abgabepflichtig, wenn sie keine Scannerfunktion bieten. Bereits vor zwei Jahren habe der Bundesgerichtshof den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung eingereicht.
Die Verwertungsgesellschaft Wort habe letzten September in einer mündlichen Verhandlung die Forderungen vom Bundesgerichtshof auf 900 Millionen Euro kalkuliert. Ein genauer Betrag habe nicht berechnet werden können, da keine genauen Verkaufszahlen vom Zeitraum 2001 bis 2007 vorliegen würden.

Gangnam Style im Mittelalterstil

MMTS und Media Solutions bringen Pro-AV zur Home & Professional

Warum erfundene Programmbibliotheken die Softwarelieferkette bedrohen

Update: Forschende der Uni Zürich machen Rückzieher

Martin Bürki wird neuer Comcom-Präsident

Logitech erhöht Umsatz, aber hadert mit Zöllen

Quickline steigert Erlös auf 248 Millionen Franken

Update: Softwareone verzichtet auf Mindestannahmeschwelle für Crayon-Übernahme

Zahl behördlicher Überwachungsmassnahmen in der Schweiz verdoppelt sich
