Bundesrätliche Botschaft erhitzt Gemüter

Swico fordert Nichteintreten auf BÜPF-Revision

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Ab Donnerstag wird der Ständerat über Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF) debattieren. Swico macht nun Druck: Der Branchenverband fordert den Ständerat dazu auf, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten.

Rund zwei Monate ist es her, seit der Bundesrat dem Parlament den Entwurf für eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorlegte. Die Exekutive wolle Überwachungsdaten zentral aufbewahren und den Einsatz "besonderer Informatikprogramme" in den Strafverfolgungsbehörden erlauben, schrieb Bundesrätin Simonetta Sommaruga damals. Diese bundesrätliche Botschaft wird ab 2. Mai im Ständerat diskutiert.

Auf der Grundlage des aktuellen BÜPF trat am 1. Januar 2012 die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) in Kraft, die dem Bund eine Überwachung von Internet und Mobiltelefonen erlaubt. Dem Bundesrat wurde damals vorgeworfen, mit dieser Verordnung das Parlament als Gesetzgeber zu umgehen. Besonders der Umstand, dass die neue Verordnung auf einem Gesetz basiert, das gerade selbst in Revision ist und in der überarbeiteten Fassung wohl nicht vor 2014 in Kraft treten wird, sorgte für Missmut.

"Eine diffuse Angst vor Kriminalität jeglicher Art"

In einer fünfseitigen Medienmitteilung zur geplanten BÜPF-Revision wirft der Swico (Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik) dem Bundesrat nun indirekt vor, die Ängste der Bevölkerung auszunutzen: "Die Botschaft reitet auf der Welle einer diffusen Angst vor Kriminalität jeglicher Art sowie des Unbehagens der Staatsorgane vor dem gewaltigen (positiven und negativen) Potenzial des Internets", so der Verband.

Es sei zwar unbestritten, dass auch die Behörden am technischen Fortschritt teilhaben sollten, dabei müsse aber auf die Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft geachtet werden. "Nicht alles, was technisch machbar und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wünschenswert wäre, ist gesellschafts- und bürgerverträglich", schreibt Swico.

Hohes Missbrauchspotenzial

Swico kritisiert an der BÜPF-Revision unter anderem folgende Punkte:

  • Die Vorlage wirke wie eine Wunschliste der Strafverfolgungsbehörden. Bei vielen Straftaten sei der Einsatz von Staatstrojanern vorgesehen und ein blosser Verdacht genüge. Dies sei unverhältnismässig.
  • Die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate erhöhe die Bürgerüberwachung und die Missbrauchsgefahr der Daten. Dies gelte auch für die geplante Aufbewahrung der vom zentralen Dienst gesammelten Daten für bis zu 30 Jahre.
  • Die Gesetzesvorlage ermögliche keine effiziente Strafverfolgung über Grenzen hinweg und sei ein Nachteil für Schweizer Unternehmen.
  • Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (zum Beispiel Cloud-Dienstleister) würden verpflichtet, Trojaner einzuschleusen und aktiv an der Datensammlung mitzuwirken. Dies blühe auch den Betreibern von Netzwerken oder Telefonzentralen und sei nicht wünschenswert.
  • Unbeteiligte Dritte könnten bei der Überwachung miterfasst werden. Diese hätten keine Rechtsmittel, um sich dagegen zu wehren.
  • Anbieter sollen für ihre "Überwachungsdienste" zwar Geld erhalten, schreibt Swico. Die Entschädigung sei aber nicht kostendeckend.

Ist die geltende Rechtslage ausreichend?

Der Ständerat könnte also bereits diese Woche entscheiden, wie es mit der BÜPF-Revision weiter geht. Der Swico fordert den Rat dazu auf, gar nicht erst auf die Vorlage einzugehen oder diese zurückzuweisen.

Beschliesst der Ständerat, auf das Geschäft nicht einzutreten, würde dies signalisieren: Die Revision des BÜPF ist politisch nicht gewollt, und die geltende Rechtslage ausreichend. Der Nichteintretensentscheid würde dann weiter zur Debatte an den Nationalrat gehen.

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