Klageablehnung

US-Richter: Patentstreit Apple vs. Motorola ist lächerlich

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Bezirksrichter Posner bleibt bei seiner ursprünglichen Meinung und lehnt es ab, die Klagen von Motorola und Apple vor Gericht zuzulassen. Die beiden Parteien hätten erneut nicht beweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden sei.

Nun also doch: Das Verfahren Apple gegen Motorola ist zumindest in den USA endgültig vom Tisch. US-Bezirksrichter Richard Posner bekräftigte seine ursprüngliche Entscheidung von Anfang Juni und lehnte die Klage mit "Rechtskraft" ab – Apple und Motorola dürfen mit derselben Klage nicht mehr vor Gericht.

Argumente mit Schwachstellen und "wilde Vermutungen"

Posner hatte das Verfahren ursprünglich bereits in der ersten Juniwoche mit einer provisorische Verfügung abgesagt. Er argumentierte, dass weder Apple noch Motorola genügend Beweise für entstandene Schäden hätten und sprach sich gegen einstweilige Verfügungen aus. Nachdem Apple einen Antrag auf Anhörung stellte, liess er die beiden Kontrahenten in der zweiten Junihälfte für eine Klageanhörung dennoch ins Gericht, betonte aber, dass das Ziel eines Verfahrens Lizenzierungsgebühren, nicht einstweilige Verfügungen seien.

Bei der Klageanhörung konnten offenbar weder Apple noch Motorola ihre Klage überzeugend vertreten. Laut All Things Digital bezeichnet Posner die Klagen als "lächerlich". Erneut hätten beide Parteien den entstandenen Schaden nicht beweisen können, schreibt Posner in seiner Urteilsbegründung. Ausserdem kritisierte er Apple und Motorola sowie deren juristische Teams für Schwachstellen in den vorgebrachten Argumenten, Fehler in der Prozessvorbereitung und vorgebrachte "wilde Vermutungen".

Ablehnung mit "Rechtskraft"

Die Klage wurde mit "Rechtskraft" abgelehnt. Zumindest in den USA kann sie nicht erneut vor Gericht eingereicht werden. In seinem Urteil schreibt Posner dazu, dass es lächerlich sei, eine Klage abzulehnen, weil sie entstandene Schäden nicht beweisen könne, aber gleichzeitig dem Kläger erlaube, dieselbe Klage erneut vor Gericht zu bringen.

In der Begründung kritisiert Posner auch das Vorgehen von Motorola. Das angeblich von Apple verletzte Patent falle sowieso unter die FRAND-Bedingungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory). Motorola hätte Apple gegen eine entsprechende Lizenzgebühr die Benutzung des für UMTS-fähige Mobiltelefone unumgänglichen Patents sowieso erlauben müssen.

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