US-Richter stuft NSA-Überwachung als verfassungswidrig ein
Ein US-Bundesrichter hat einen Entscheid gefällt, der in Zukunft möglicherweise die Praxis der NSA beeinflussen könnte.
Das massenhafte Sammeln von Telefondaten, wie es die NSA gemacht hat, ist laut dem US-Bundesrichter Richard Leon "vermutlich verfassungswidrig", wie Spiegel online berichtet. Eine Klage gegen die Praxis habe gute Erfolgsaussichten, urteilte Bundesrichter Richard Leon.
Leon zufolge verstosse die massenhafte Datenüberwachung wahrscheinlich gegen den vierten Zusatz der US-Verfassung, der unter anderem den Schutz der Privatsphäre garantieren und Bürger vor unverhältnismässigen staatlichen Durchsuchungen schützen soll, so Spiegel online, heisst es in dem Spiegel-Bericht weiter.
Wird sich etwas ändern?
Die Regierung habe nun die Möglichkeit aufgrund nationaler Sicherheitsinteressen gegen den Entscheid von Leon Einspruch einzulegen. Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, müsste die NSA ihre Praxis anpassen.
Leons Entscheid beruht Spiegel online zufolge auf einer Klage der beiden Amerikaner Larry Klayman und Charles Strange, die forderten, dass das Telekommunikationsunternehmens Verizon keine Daten mehr über sie sammeln dürfe. Verizon wiederum war in die Schlagzeilen gekommen, weil bekannt worden war, dass es Verbindungsdaten an Geheimdienste weitergibt, heisst es weiter.
Microsoft passt Schweizer Preise für M365 an
Gandalf ist ein haariger Chaosstifter
Darum ist bei E-Mails zu angeblichen Erbschaften Vorsicht geboten
Roche übernimmt PathAI und stärkt KI-gestützte Diagnostik
Wo laut Samsung Schweiz die Cybergefahren in Pro-AV-Projekten lauern
Fauler-Apfel-Effekt – schwierige Mitarbeitende erfolgreich führen
Globale Tabletverkäufe stagnieren im Jahresvergleich
BMC zeichnet Schweizer Unternehmen aus
Luzerner Datenschutz bearbeitet Rekordzahl an Fällen