Strengere Bestimmungen für Drohnen und Flugmodelle
Ab 1. August tritt eine neue Verordnung für Flugmodelle oder Drohnen in Kraft. Ab einem Gewicht von 500 Gramm gelten neu strengere Bestimmungen für die fliegenden Objekte.
Wer in Zukunft Flugmodelle oder Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 Gramm und 30 Kilogramm in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen im Freien nutzen will, benötigt dafür eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), wie es in einer Mitteilung heisst.
Bisher war eine solche Bewilligung nur für den Einsatz von Flugmodellen oder Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt nötig gewesen. Warum die Grenze bei 500 Gramm festgelegt wurde, klärt eine Mediensprecherin des BAZL derzeit auf Anfrage der Redaktion ab.
"Wachsende Besorgnis"
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt reagiere mit der geänderten Verordnung, die ab 1. August in Kraft tritt, "auf die Besorgnis der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz", heisst es weiter.
Eine Bewilligung könne unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden, schreibt das BAZL weiter. Das BAZL werde die Wirksamkeit der präventiven Massnahmen und die Zuverlässigkeit der Systeme anhand der in der Luftfahrt geltenden Normen prüfen.
Update, 11.7.14, 11:17h: Wie eine Sprecherin des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärt, sei die Grenze von 500 Gramm primär historisch gewachsen. Zudem wolle das BAZL nicht überregulieren und habe deswegen die Grenze auch nicht tiefer gesetzt (zum Beispiel bei 100 Gramm). Man werde aber das Thema in Zukunft im Auge behalten, um abschätzen zu können, ob diese Grenze von 500 Gramm sinnvoll ist oder nicht.
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