Marktanalyse Videoüberwachung

"Wir stellen oft fest, dass beim Einsatz von Kameras ein Informationsdefizit besteht"

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Netzwerkfähige Überwachungskameras erleben derzeit einen Boom. Immer mehr Hersteller verkaufen diese Kameras über den Fachhandel und treffen damit einen Nerv bei Privat- und Firmenkunden. Doch es gibt rechtliche Stolperfallen, die es zu beachten gilt, wie Marco Cortesi von der Stadtpolizei Zürich erklärt.

Marco Cortesi, Stadtpolizei Zürich (Quelle: Stadtpolizei Zürich)
Marco Cortesi, Stadtpolizei Zürich (Quelle: Stadtpolizei Zürich)

Wie bewertet die Polizei den Boom der netzwerkfähigen Überwachungskameras? Befürworten Sie den Verkauf von Überwachungskameras, und deren Installation, an Privat- und Firmenkunden und wenn ja, weshalb?

Marco Cortesi: Grundsätzlich ist der Erwerb und Betrieb von Videos- oder Überwachungskameras ohne Einschränkungen zulässig. Wir stellen aber fest, dass bei der Verwendung von Überwachungskameras häufig ein Informationsdefizit besteht, sowohl bei den Kunden wie auch bei den Verkäufern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft nicht bekannt. Beim Einsatz von Videokameras sind zudem die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

Welches sind die grössten Irrtümer beim Gebrauch von Überwachungskameras?

Zu den grössten Irrtümern zählt wohl, dass Anwender glauben, solche Kameras sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich uneingeschränkt verwenden zu können. Ein weiterer Irrtum in diesem Zusammenhang ist, dass man sich mit dem Einsatz von Überwachungskameras nicht strafbar machen kann.

Schaffen Überwachungskameras bei Privat- und Firmenkunden überhaupt eine höhere Sicherheit oder wenigstens eine höhere Aufklärungsrate nach Straftaten?

Es lässt sich nicht schlüssig beantworten, ob der Einsatz von Überwachungskameras einen höheren Grad an Sicherheit schafft. Auch ist es heute schwierig zu beziffern, ob die Aufklärungsquote nach Straftaten dank der Auswertungen von Bildern und Filmen steigt. Dennoch können je nach Situation Überwachungskameras von Vorteil sein. Zum Beispiel in einem Warenhaus zur Identifizierung von Tätern nach einem Diebstahl.

Was muss ein Fachhändler beachten, wenn er netzwerkfähige Überwachungskameras verkaufen will?

Es wäre aus polizeilicher Sicht wünschenswert, wenn Fachhändler ihre Kunden beim Verkauf einer Kamera auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen würden. Etwa darauf, dass die Privatsphäre Dritter nicht verletzt werden darf. Kameras dürfen zum Beispiel nicht in andere Wohnungen oder Häuser einsehen.

Inwieweit ist ein Fachhändler haftbar oder macht sich strafbar, wenn ein Kunde eine Kamera nicht gesetzeskonform installiert und betreibt?

Der Fachhändler macht sich grundsätzlich gar nicht strafbar, da er nicht für die Verwendung der Kameras zuständig ist. Anders könnte es jedoch für ihn aussehen, wenn er um den illegalen Einsatz der Geräte weiss oder sogar noch bei deren Einbau hilft. Ein fiktives Szenario wäre etwa, dass ein Vermieter Überwachungskameras vom Fachhändler in eine Wohnung einbauen lässt, um seine Mieter zu überwachen.

Welche Strafen könnten einem Fachhändler dann schlimmstenfalls drohen?

Das ist Sache der Justiz.

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