Ab 2019 gilt die Mehrwertsteuerpflicht auch für ausländische Onlinehändler
Der Bundesrat hat die letzte Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes auf Anfang 2019 angesetzt. Dann müssen auch ausländische Onlinehändler Mehrwertsteuer auf Kleinsendungen bezahlen. Die Bestimmung hätte schon ab 2018 gelten sollen.
Der Bundesrat hat gestern über das Ende eines Wettbewerbsnachteils im Schweizer Onlinehandel entschieden. Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung mitteilt, müssen ab 1. Januar 2019 auch ausländische Online- und Versandhändler Mehrwertsteuer auf Kleinsendungen bezahlen.
Mussten ausländische Händler mit einem Steuerbetrag von unter 5 Franken bisher keine Mehrwertsteuer bezahlen, gilt dieser Vorteil gegenüber Schweizer Händlern ab Neujahr nicht mehr. Das gilt aber nur für Händler, deren Umsatzgrenze aus Kleinsendungen pro Jahr 100'000 Franken erreicht. Dann gilt ab dem Folgemonat der Ort der Lieferung als in der Schweiz gelegen.
Sollte der Umsatz wieder unter die 100’000-Franken-Grenze fallen, müsste das Unternehmen diesen Umstand bei der Steuerverwaltung melden, um sich von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien. Die neue Bestimmung ist Teil der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Sie hätte schon am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen, sei aber verschoben worden, damit die betroffenen Systeme ihre Systeme an die neuen Gegebenheiten anpassen konnten.
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