Parlament verabschiedet E-ID-Gesetz
Das Parlament hat das E-ID-Gesetz angenommen. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung einer elektronischen Identität in der Schweiz. Die ICT-Verbände sind erfreut, doch es droht das Referendum.
National- und Ständerat haben zum Abschluss ihrer Herbstsession das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID) verabschiedet. Es regelt die Verwendung der vom Bund anerkannten E-ID für Onlinegeschäfte und Behördenkontakte, wie die Parlamentsdienste schreiben.
Die Räte hätten das Gesetz mit 144 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen respektive 35 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die Schweizer ICT-Verbände begrüssen den Schritt unisono. Mit dem heute verabschiedeten E-ID-Gesetz schaffe das Parlament den gesetzlichen Rahmen für eine staatlich geprüfte und anerkannte elektronische Identität für die Schweiz, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung von Economiesuisse, Asut, Digitalswitzerland, ICTswitzerland, Swico, der Swiss Data Alliance, dem Verband Swiss Fintech Innovations und swissICT.
"Die Schweizer Wirtschafts- und Branchenverbände sehen im heutigen Ja des Gesetzgebers zur E-ID einen Meilenstein und begrüssen die Vorlage ausdrücklich. Nun ist es wichtig, die Umsetzung auf Verordnungsstufe zügig anzugehen, damit die ersten Schweizer E-IDs möglichst rasch herausgegeben und verwendet werden können", heisst es in der Mitteilung.
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