5G: Bundesrat stellt sich gegen höhere Grenzwerte
Der Bundesrat will den Strahlenschutz nicht lockern – trotzdem soll der Ausbau von 5G-Netzen vorwärts machen. Die von der Telko-Branche geforderte Regulierung lässt weiter auf sich warten.

Der Bundesrat will die Grenzwerte für Strahlenbelastung nicht lockern. 5G könne bei der Digitalisierung zwar eine wichtige Rolle spielen, doch es bestünden Vorbehalte gegenüber dem Ausbau der Mobilfunknetze, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats. Das Parlament hatte eine Erhöhung der Grenzwerte bereits zwei Mal abgelehnt.
Nun soll das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) abklären, wie die Strahlung gemessen werden soll. Der Bundesrat beauftragte das UVEK damit, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten.
Mehr Testmessungen als Grundlage
Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet wird, sollen Testmessungen zeigen. Die Ergebnisse dieser Tests sollen dem UVEK als Grundlage für die Erarbeitung der Vollzugshilfen dienen. Bis dahin seien adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen, heisst es weiter.
Ferner beauftragte der Bundesrat das UVEK damit, die begleitenden Massnahmen umzusetzen, welche die Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" in ihrem Bericht vorschlägt. Priorität hätten die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung sowie die Schaffung der neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung. Zudem seien Vereinfachungen und Harmonisierungen im Vollzug. Weiter vorgesehen seien bessere Informationen für die Bevölkerung und eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung.
Im Februar hat das Bundesamt für Umwelt die Publikation technischer Richtlinien für 5G auf unbestimmte Zeit verschoben. Kantone und Telkos müssen also weiter auf Regeln für den Ausbau des Mobilfunk-Netzes warten.

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