Schützenswerte Daten bleiben in eigenen RZ

Update: Google zieht Beschwerde zurück, Bund treibt Cloud-Beschaffung weiter

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von Silja Anders und René Jaun und Rodolphe Koller und ml, cka, kfi

Google hat seine Beschwerde zum Beschaffungsverfahren des Bundes für eine Public Cloud zurückgezogen. Die Bundesverwaltung wird nun bei den fünf ausgewählten Cloud-Anbietern Leistungen beziehen können. Sie will eine spezifische Risiko- und Folgenanalyse durchführen und sensible Daten auf ihrer eigenen Infrastruktur speichern.

(Source: DrAfter123 / iStock.com)
(Source: DrAfter123 / iStock.com)

Update vom 11.11.2021: Google zieht seinen Einspruch gegen die Vergabe des Cloud-Auftrags des Bundes zurück. Das bedeutet, dass Bern seine Cloud-Strategie nun weiter vorantreiben kann. Der Zuschlag ermöglicht es der Bundesverwaltung, über einen Zeitraum von fünf Jahren bis zu 110 Millionen Franken an Public-Cloud-Diensten von den ausgewählten Anbietern (Microsoft, AWS, IBM, Oracle und Alibaba) zu beziehen- und das zu günstigen Konditionen. Es steht den Abteilungen frei, diese Cloud-Option zu nutzen oder nicht.

Während die Nutzung ausländischer Cloud-Anbieter in die Kritik geraten ist, erklärt die Bundesverwaltung in einer Medienmitteilung, dass der Bund in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten eine Analyse der Risiken und der Auswirkungen auf den Datenschutz bei Personendaten durchführen wird. In sensiblen Situationen verbleiben die Daten auf der Informatikinfrastruktur des Bundes: "Anwendungen und Daten, die ein hohes Schutzniveau erfordern, werden weiterhin über Infrastrukturen und Plattformen verwaltet, die der Bund in Schweizer Rechenzentren der Bundesverwaltung betreibt."

In Bezug auf die Schweizer Cloud erinnert die Bundesverwaltung daran, dass die Option, eine Bundescloud oder ein Schweizer Cloud-Label zu entwickeln, nicht mehr besteht. Der Bund bleibt jedoch an der Option einer europäischen Zusammenarbeit interessiert und prüft die Möglichkeit eines Beitritts zum Projekt Gaia-X.

Update vom 21.10.2021: Bundesverwaltungsgericht lässt Cloud-Beschaffung des Bundes weiterlaufen

Der Bund kann das Beschaffungsverfahren für eine Public Cloud fortsetzen. In einem Zwischenentscheid entzieht das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde von Google die aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde erweise sich "aufgrund summarischer Prüfung als offensichtlich unbegründet", schreibt das Gericht in einer Mitteilung. Es sei keine Interessenabwägung erforderlich zwischen der Dringlichkeit des Abschlusses der Verträge mit den Zuschlagsempfängerinnen und Googles Interesse an effektivem Rechtsschutz.

"Damit kann das Bundesamt für Bauten und Logistik die Verträge zur Public-Cloud-Vergabe mit den Zuschlagsempfängerinnen abschliessen", heisst es in der Mitteilung. Auf Anfrage bestätigt das Gericht, dass das Beschwerdeverfahren weiterläuft. Den jetzt gefällten Zwischenentscheid kann Google noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Google rügt laut der Mitteilung "die Nichtigkeit der Zuschläge und der Ausschreibung". Ausserdem beanstandet der Konzern die Bewertung des Kriteriums "RZ-Standorte Schweiz". Für dieses Bewertungskriterium hatte der Bund Google 0 Punkte erteilt. Zu Unrecht, findet das Unternehmen, und bemängelt, dass der Bund "es unterlassen habe, seine Anforderungen an die Geo-Redundanz zu definieren", schreibt das Bundesverfassungsgericht.

Das stimme zwar, räumt das Gericht im Zwischenentscheid ein. Dies führe aber nicht dazu, dass diesbezüglich Googles Verständnis des Begriffs massgeblich sei. "Es ist vielmehr zu prüfen, wie das entsprechende Kriterium im herkömmlichen Sinne verstanden wird, wobei hier prima facie der Begriff des Katastrophenereignisses massgebend ist, was für eine gewisse Entfernung zwischen den Rechenzentren spricht."

Update vom 22.7.2021: Die Beschwerde beim Bundes-Cloud-Projekt kommt von Google

Die Beschwerde gegen die Cloudvergabe des Bundes kommt offenbar von Google. Wie "Watson" unter Berufung auf eine Agenturmeldung berichtet, habe sich der Tech-Gigant Google "nach eingehender Prüfung" für den Beschwerdegang entschieden. Man sei überzeugt, dass die Google-Cloud-Lösungen die Anforderungen der Vergabestelle erfüllten und das Unternehmen für die Cloud-Computing-Projekte des Bundes bestens geeignet wäre.

Originalmeldung vom 21.07.2021: Beschwerde stoppt Cloud-Beschaffung des Bundes

Die Bundesverwaltung hat eine Beschwerde gegen die Zuschläge für die Beschaffung von Public-Cloud-Diensten an Microsoft, Oracle, IBM, AWS und Alibaba erhalten.

Nun muss das Verfahren vorerst sistiert werden, wie der Bundesrat auf seiner Website mitteilt. Nachdem am 24. Juni die fünf Favoriten bekannt gegeben worden waren, ging nun fristgerecht eine Beschwerde beim Bund ein. Dadurch könne das Beschaffungsverfahren vorerst nicht abgeschlossen werden.

Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die Nutzung von Cloud-Diensten einem steigenden Bedürfnis der Departemente und der Bundeskanzlei entspreche. Damit sollen Verwaltungsleistungen zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft erbracht werden.

Diese Leistungen sollen laut Mitteilung die bundeseigenen Rechenzentren und Private Cloud-Angebote ergänzen. Für die Bundesverwaltung entstehe keine Verpflichtung, das Beschaffungsvolumen von total 110 Millionen Franken auszuschöpfen.

Wie Schweizer Unternehmen vom neuen WTO-Übereinkommen zum Beschaffungswesen profitieren, können Sie übrigens hier nachlesen.

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