Umstrittene Gesetzesrevision

Update: Nationalratskommission will mehr Kompetenzen für den Nachrichtendienst

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von René Jaun und cbi, lha, dwi

Der Nachrichtendienst des Bundes soll gewalttätigen Extremismus früher erkennen und bekämpfen können. Während die Digitale Gesellschaft den Bundesrat für das überarbeitete Gesetz kritisiert, unterstützt die Nationalratskommission den Vorschlag - zumindest grundsätzlich.

(Source: Sam / Unsplash)
(Source: Sam / Unsplash)

Update vom 22.04.2026: Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (Sik-N) stellt sich grundsätzlich hinter das vom Bundesrat revidierte Nachrichtendienstgesetz (NDG). Mit 15 zu 6 Stimmen und 2 Enthaltungen beantragt sie dessen Annahme, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Es sei angesichts der Verschärfung der Bedrohungslage und der technischen Entwicklungen notwendig, dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erweiterte Kompetenzen einzuräumen, damit er seine präventiven Aufgaben besser wahrnehmen könne, findet die Kommission. Sie betont aber auch die Wichtigkeit, die unabhängige Aufsicht zu stärken, "um das Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte und dem Schutz vor Bedrohungen zu wahren".

Ihren Antrag zur Annahme des Gesetzes ergänzt die Sik-N mit mehreren Änderungswünschen. So will sie die Aufgaben des NDB ausweiten und ihm die Möglichkeit geben, "auch Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten, die sich gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder Gesellschaft richten, zu erfassen". Ausserdem soll der Nachrichtendienst bei schweren Bedrohungen mittels genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) auch Daten bei Finanzintermediären und Händlern erheben dürfen. Das Eindringen in ausländische Computersysteme soll "bei Dringlichkeit" auch ohne vorgängige Genehmigung des Chefs des Verteidigungsdepartements (VBS) erfolgen dürfen, sondern auch vom Direktor des NDB bewilligt werden können. Sollte die Weiterführung dieser Massnahmen jedoch nachträglich durch den Chef VBS abgelehnt werden, soll der NDB die beschafften Daten umgehend entsorgen.

Ferner möchte die Sik-N gesetzlich verankern, dass die kantonalen Vollzugsbehörden sich im Abrufverfahren gegenseitig Zugriff auf die Daten gewähren müssen, die sie gestützt auf das NDG beschafft haben. Der Bundesrat schlug hier eine Kann-Formulierung vor. Die Kommission verlangt auch, dass die kantonalen Nachrichtendienste mit Zustimmung des NDB auch Daten, die sie vom NDB erhalten haben, bei konkreten Auftragserteilungen an die Kantonspolizeien weitergeben dürfen.

Zu diesen Forderungen kommen noch ein paar Präzisierungswünsche. So begrüsst die Kommission zwar, die Aufgaben des NDB auch auf sicherheitspolitische Vorgänge im Cyberraum auszuweiten, will aber den Begriff des Cyberraums genauer definiert sehen. Sie beantragt, die entsprechende Formulierung aus der nationalen Cyberstrategie (NCS) im Gesetz zu verankern.

Der Nationalrat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession mit dem revidierten Nachrichtendienstgesetz.

 

Update vom 29.01.2026:

Bundesrat schickt revidiertes Nachrichtendienstgesetz ans Parlament – und erntet Kritik

Der Bundesrat hält an seinem vorhaben fest, dem Nachrichtendienst mehr Überwachungsmöglichkeiten zu geben. Die Exekutive schickt einen entsprechenden Revisionsvorschlag für das Nachrichtendienstgesetz (NDG) ins Parlament. Demnach soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) künftig etwa bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) einsetzen können wie heute beispielsweise bei Terrorismus, wie der Bund mitteilt. Die Massnahmen seien "befristet und an strenge Vorgaben gebunden". Zudem müsse das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Massnahmen prüfen und genehmigen. Schliesslich bedürfe es noch "der politischen Freigabe durch den Chef VBS".

In einer Stellungnahme kritisiert der Verein Digitale Gesellschaft (Digiges) das vorhaben und spricht von einer "bedenklichen Entwicklung". Mit den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen könne der NDB in fremde Computersysteme eindringen, Räumlichkeiten durchsuchen oder Personen orten, Letzteres zudem neu auch mit GPS-Sendern, schreibt Digiges. "Es handelt sich dabei stets um schwere Grundrechtseingriffe, ohne dass die Betroffenen unter konkretem Straftatverdacht stehen."

Statt einem Ausbau der Überwachungsmassnahmen brauche es die Streichung der Kabelaufklärung aus dem Nachrichtendienstgesetz und einen wirksamen Schutz der Grundrechte vor der überbordenden nachrichtendienstlichen Datenbeschaffung, heisst es weiter. Der Verein erinnert in dem Zusammenhang auch an ein Gerichtsurteil zur Kabelaufklärung. Während der Bundesrat ankündigt, dieses Urteil im Rahmen einer kommenden NDG-Revision umzusetzen, wirft die Digiges dem Bundesrat vor, sich mit dem jetzt präsentierten Gesetzesentwurf sichtbar um das Urteil zu foutieren. Vielmehr wolle er es dem NDB noch einfacher machen, die Kabelaufklärung durchzuführen.

Immerhin: In seiner Mitteilung merkt der Bundesrat an, er verzichte aufgrund von Kritik aus der Vernehmlassung auch auf den ursprünglichen Vorschlag, "die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis als Drittpersonen unter bestimmten Einschränkungen zu ermöglichen – etwa Anwälte oder Ärzte und deren Hilfspersonen."

 

Originalmeldung vom 20.05.2022:

Bundesrat will Nachrichtendienst mehr Überwachungsmöglichkeiten geben

Der Bundesrat hat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) überarbeitet. Mit der Revision will er auf die seit der Inkraftsetzung des Gesetzes gemachten Erfahrungen sowie auf die Entwicklung der Bedrohungslage der vergangenen Jahre reagieren, wie es in einer Mitteilung heisst.

Extremismus bekämpfen und Finanzflüsse untersuchen

Ein Schwerpunkt im neuen Gesetz betrifft die Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Das Regelwerk schafft laut der Mitteilung zusätzliche Massnahmen zur Früherkennung und Verhinderung. Konkret soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) neu auch zur Aufklärung von schweren Bedrohungen anwenden können, die von gewalttätig-extremistischen Aktivitäten ausgehen.

Von dieser Massnahme betroffen sein können Organisationen und Personen, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten befürworten, fördern oder verüben. Mit diesen zusätzlichen Möglichkeiten trage man verschiedener parlamentarischer Vorstösse Rechnung, schreibt der Bundesrat.

Neu enthält das Gesetz auch eine genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme zum Einholen von Daten bei Finanzintermediären. Aktuell habe der Nachrichtendienst keine Möglichkeit, Informationen von Finanzintermediären über die Finanzierung von sicherheitsrelevanten Personen oder Gruppierungen zu erhalten. Künftig kann der NDB bei schweren Bedrohungen der Landessicherheit solche Informationen anfordern und damit Finanzflüsse aufklären.

Infrage kommt diese Massnahme beispielsweise bei kommerziellen Unternehmen, ideellen Organisationen oder religiösen Einrichtungen, über die begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass sie an der Finanzierung von terroristischen, nachrichtendienstlichen oder gewalttätig-extremistischen Umtrieben beteiligt sind.

Neuregelung der Aufsichtsinstanz

Bei allen genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen gelten strenge Voraussetzungen, stellt der Bundesrat klar. Namentlich brauche es sowohl die Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht als auch die Freigabe durch die Vorsteherin des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Sie wiederum muss vor ihrer Entscheidung die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartments (EJPD) und den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) konsultieren. Allerdings entfällt diese verpflichtende Konsultation im neuen NDG immer dann, wenn bereits laufende Massnahmen verlängert werden.

Komplett neu regelt der Bund die Datenhaltung des NDB. Die Neukonzeption sei 2019 von der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte angeregt worden. Die Neuregelung orientiere sich am revidierten Datenschutzgesetz, das voraussichtlich auf den 1. September 2023 in Kraft tritt. Auch das Auskunftsrecht orientiere sich neu am revidierten Datenschutzgesetz und werde analog der für das Bundesamt für Polizei geltenden Auskunftsregelung vereinfacht.

Nägel mit Köpfen macht das neue Gesetz schliesslich mit der Zusammenlegung der beiden Aufsichtsinstanzen, (Unabhängige Kontrollinstanz für die Funkaufklärung UKI und Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten AB-ND). Diese sei bereits bei der Ausarbeitung des aktuellen NDG im Jahr 2015 angeregt worden, schreibt der Bundesrat. Gemäss dem revidierten Gesetz werden die Aufgaben der UKI an die AB-ND übertragen. Damit werde die Kontrolle Funk- und Kabelaufklärung besser in die Aufsichtstätigkeiten eingebettet. Die Vernehmlassung zum neuen NDG dauert bis zum 9. September 2022.

Bereits abgeschlossen ist die Vernehmlassung zum neuen Informationssicherheitsgesetz. Es sieht unter anderem eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen vor. Der Vorschlag stösst auf Zuspruch, wie Sie hier lesen können.

 

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