Kanton Graubünden bringt Justitia 4.0 dem Ziel näher
Nun tritt auch der Kanton Graubünden der Vereinbarung "justitia.swiss" bei, die Teil des Digitalisierungsprojekts Justitia 4.0 ist. Damit haben ihr mittlerweile 11 Kantone zugestimmt. Für die Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft braucht es die Zustimmung des Bundes und von mindestens 18 Kantonen.
Die Regierung des Kantons Graubünden hat entschieden, der Vereinbarung "justitia.swiss" beizutreten. Dadurch kommt die geplante Gründung der gleichnamigen Körperschaft einen Schritt näher, wie der Kanton schreibt.
Mit Graubünden haben mittlerweile elf Kantone der Vereinbarung zugestimmt, wie der Website von justitia.swiss zu entnehmen ist. Damit die öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet werden kann, müssen der Bund und mindestens 18 Kantone die Vereinbarung ratifizieren. Kommen die nötigen Ratifikationen zustande, sollen die Bündner Justizbehörden laut Mitteilung voraussichtlich ab 1. Juli 2027 über die Plattform erreichbar sein.
Der bisherige Weg von Justitia 4.0
Ende 2025 hat der Kanton Schaffhausen bereits ein Pilotprojekt zum Betrieb der Plattform gestartet. Über die Plattform sollen Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und der Rechtsverkehr digitalisiert werden.
Die Lancierung der Plattform geriet im Jahr 2022 in eine Kontroverse. Damals trat das Bundesverwaltungsgericht nicht auf eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Justizplattform ein. Kritisiert wurde die Plattform dafür, dass bereits Akten im System gespeichert wurden, ohne dass ein entsprechendes Bundesgesetz dafür bestand.
Die rechtlichen Grundlagen für Justitia 4.0 sind mittlerweile vorhanden. Teile des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz sind bereits in Kraft. Der Bundesrat schickte im März 2026 zudem die zugehörige Verordnung in die Vernehmlassung.
Mehr zum Gesetz für den elektronischen Rechtsverkehr können Sie hier nachlesen.
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