Bundesrat ernennt USB-C zum Ladestandard
Der Bundesrat hat die Revision der Verordnung für Fernmeldeanlagen verabschiedet. Im Rahmen der Revision wird USB-C ab 2024 als Standardladelösung definiert. So will die Regierung den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen minimieren.

Ab dem ersten Januar 2024 gilt derselbe Ladestandard für Mobiltelefone und andere Funkanlagen. Zu den Geräten, die ab 2024 USB-C-Ladestandards erfüllen müssen, gehören unter anderem auch Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer und E-Reader. Hersteller sind verpflichtet, ab dem neuen Jahr auf Verpackungen die Ladeeigenschaften des verkauften Geräts anzugeben und ob ein Netzteil im Lieferumfang enthalten ist. Außerdem müssen Händler in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladegerät anbieten.
Die EU hatte bereits Ende 2022 harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen erlassen und ihren Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit zur Umsetzung gegeben. In der Schweiz erfolgt die Einführung des USB-C-Ladestandards mit der Teilrevision der Verordnung für Fernmeldeanlagen zeitgleich mit der Einführung des Standards in der EU. So können Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten auch grenzüberschreitend von einem einheitlichen Ladestandard profitieren. Laut Medienmitteilung kann die Schweiz so Elektronikabfälle und den Rohstoffbedarf minimieren und gleichzeitig CO2-Emissionen durch die Herstellung, den Transport und die Entsorgung von Produkten verringern.
In einem weiteren Beschluss setzt der Bundesrat das E-Gov-Gesetz, welches die Digitalisierung der Bundesverwaltung vorantreiben soll, auf Anfang 2024 in Kraft. Mehr zum Werdegang des Gesetzes lesen Sie hier.

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