Nach Ja im Nationalrat

Update: Ständeratskommission will Verfassungsänderung für polizeilichen Datenaustausch

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von Yannick Züllig und René Jaun und jor, lha

Bund und Kantone wollen ihre Polizeidaten künftig einfacher austauschen. Dazu soll eine Abfrageplattform entstehen. Die dafür notwendige Verfassungsänderung stösst nach dem Nationalrat auch bei der Ständeratskommission auf Zustimmung. Kritik kommt derweil vom Datenschutzbeauftragten.

(Source: zVg)
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Update vom 30.04.2024: Geht es nach der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats, soll der Bundesrat eine Bundesverfassungsrevision ausarbeiten, um den polizeilichen Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen zu vereinfachen. Konkret soll der Bund die Kompetenz erhalten, "die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen dem Bund und den Kantonen zu regeln", wie es im Vorstoss heisst, den die Ständeratskommission einstimmig annahm.

Der Nationalrat erteilte dem Anliegen bereits im Winter 2023 seinen Segen. Dessen Sicherheitspolitische Kommission, die die Motion einreichte, begründet sie damit, dass die Kantone nicht durchgehend über die notwendigen Rechtsgrundlagen verfügen, um ihre polizeilichen Daten über die geplante Abfrageplattform (POLAP), an den Bund oder andere Kantone bekanntzugeben. Und aktuell gewähre die Verfassung dem Bund nicht die Kompetenz, dies zu ändern.

Man wolle mit dem Vorstoss die Umsetzung zweier früherer parlamentarischer Motionen abschliessen, heisst es in der Medienmitteilung der ständerätlichen Kommission. Zwar bemühten sich die Kantone bereits um "eine technische Lösung und um Fortschritte hin zu einem interkantonalen Konkordat in diesem Bereich", teilt sie weiter mit. Dennoch wolle man den Weg einer gezielten Verfassungsrevision weiter verfolgen, "um über eine zweite Option zu verfügen, sollte das Konkordat nicht zustande kommen".

Das Geschäft kommt im Sommer in den Ständerat. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme.

Originalmeldung vom 09.02.2024:

EDÖB kritisiert geplante nationale Polizeidatenbank

Bund und Kantone wollen ihre Polizeidaten künftig einfacher austauschen. Dazu soll eine polizeiliche Abfrageplattform (Polap) entstehen, eine entsprechende Motion wird derzeit in der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats beraten.

Dass die Polap es den jeweiligen Polizeibehörden erlauben soll, Daten zu Bagatelldelikten und leichteren Störungen abzugreifen, kritisiert nun Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), im Interview mit der "NZZ".

(Source: zVg)

Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Source: zVg)

"Ich wüsste nicht, weshalb die Urner Polizei bei einer Verkehrskontrolle sehen muss, dass Sie in Lausanne illegal Abfall entsorgt haben", sagt Lobisger der Zeitung. Bereits heute hätten die Polizeibehörden mit der Amtshilfe die Möglichkeit, Personendaten aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet zu beziehen. Aber: "Ein Polizeikorps muss begründen, weshalb es Daten über eine Person benötigt, die beispielsweise illegal Abfall entsorgt hat."

Laut dem EDÖB braucht es keine weitere Zentralisierung oder Verknüpfung von Polizeidatenbanken. Stattdessen sei es eine Digitalisierung der Amtshilfe nötig, sodass Polizeibehörden ihre Gesuche online stellen können und diese in Standardsituationen automatisiert genehmigt werden können. 

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