80 Prozent der Betreibungen werden elektronisch abgewickelt
2023 sind 2,2 Millionen, also rund 80 Prozent aller Betreibungen in der Schweiz elektronisch abgewickelt worden. Dies über den 2007 entwickelten Standard eSchKG des Bundesamtes für Justiz.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) standardisiert seit 2007 mit dem Projekt eSchKG das elektronische Betreibungswesen. Gläubiger können damit ihre Betreibungsbegehren elektronisch einreichen und bearbeiten. Im Jahr 2023 wurden mehr als 2,2 Millionen Betreibungsbegehren elektronisch abgewickelt, wie der Bund mitteilt. Das entspreche rund 80 Prozent aller Betreibungen in der Schweiz. Das Projekt eSchKG sei somit eines der meistgenutzten E-Government-Angebote des Landes.
Das BJ entwickelte den eSchKG-Standard zusammen mit Betreibungsämtern, Gläubigerinnen und Gläubigern sowie Softwareherstellerinnen, wie der Bund schreibt. Die technisch-organisatorische Infrastruktur sei zusammen mit den kantonalen Betreibungsämtern und deren Software-Lieferanten geschaffen worden. Gläubigerinnen und Gläubiger können auf elektronischem Wege dem nach Wohnsitz zuständigen Betreibungsamt der Schuldnerin respektive des Schuldners ein Betreibungsauskunftsbegehren und ein Betreibungsbegehren stellen. Seit 2011 sind Betreibungsämter verpflichtet, auch elektronische Eingaben entgegenzunehmen.
Übrigens: Im Rahmen des Projekts Justitia 4.0 wollen Schweizer Justizbehörden eine neue Applikation zur digitalen Bearbeitung von Justizakten einführen. Diese basiert auf einer Lösung aus Österreich. In der Schweiz wurde sie bereits erfolgreich getestet.