Seit Launch 2500 Gesuche bearbeitet

Update: Zürcher Portal für Arbeitsbewilligungen findet Anklang

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von Maximilian Schenner und jor

Der Kanton Zürich hat eine neue Plattform für das Gesuch nach Arbeitsbewilligungen für Unternehmen lanciert. Sie ersetzt das Portal "e-Work-Permit". Seit dem Launch wurden über das Portal bereits 2500 Gesuche gestellt.

(Source: rh2010 - stock.adobe.com)
(Source: rh2010 - stock.adobe.com)

Update vom 25. März 2024: Das Onlineportal für Arbeitsbewilligungen des Kantons Zürich scheint gut anzukommen. Seit dem Launch im Januar seien über die Plattform bereits 2500 Gesuche erfolgreich bearbeitet worden, teilt der Kanton mit.

"Die neue Applikation ist ein konkreter und wichtiger Schritt im Sinne der Strategie 'Digitale Verwaltung' des Kantons Zürich, indem sie für die Unternehmen im Kanton Zürich auf der zentralen Plattform ZHservices eine zeitgemässe und benutzerfreundliche User Experience bietet", sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Originalmeldung vom 25. Januar 2024:

Kanton Zürich lanciert Kundenportal für Arbeitsbewilligungen

Wer im Kanton Zürich eine Arbeitsbewilligung beantragen möchte, kann dies seit dieser Woche über die Onlineplattform workpermit.services.zh.ch tun. Unternehmen können damit den gesamten Prozess der Gesuchstellung digital abwickeln, wie der Kanton mitteilt. Die Applikation sei das erste digitale Angebot auf der kantonalen Transaktionsplattform ZHservices, die sich an Firmenkunden richtet. Sie beinhalte den Austausch der relevanten Dokumente mit der zuständigen Behörde im Amt für Wirtschaft sowie die digitale Zustellung von Verfügung und Rechnung an den Kunden, heisst es weiter.

Das alte System "e-Work-Permit" oder "eWP" war laut dem Kanton Zürich mehr als 20 Jahre lang im Einsatz, wurde nun aber aufgrund hoher Betriebskosten und veralteter Technologien in Rente geschickt. Die Konzeption der neuen Lösung sei im Juli 2021 gestartet. Nach Abschluss der Pilotphase nahm der Kanton die neue Plattform nun in Betrieb. Eine Anbindung an easyGov, den Onlineschalter für Unternehmen des Bundes, steht noch aus.

Eine Arbeitsbewilligung ist für alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich, die zum Arbeiten in die Schweiz kommen. Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten profitieren dabei von den erleichternden Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens und können - im Gegensatz zu Drittstaatlern - bis zu 90 Tage ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz arbeiten.

Übrigens: Bund und Kantone arbeiten an einem Login, das künftig einen einheitlichen Zugang zu sämtlichen digitalen Behördendienstleistungen der Schweiz ermöglichen soll. Nun geht "AGOV" in zwei Kantonen in den Pilotbetrieb.

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