Digitale Gesellschaft fordert "Quick Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung
Die Digitale Gesellschaft fordert anstelle der Vorratsdatenspeicherung einen "Quick Freeze". Dabei würden Strafverfolgungsbehörden nur noch aus legitimen Gründen auf Daten tatverdächtiger Personen zugreifen können.
Die Digitale Gesellschaft (Digiges) anerkennt die Notwendigkeit des Zugriffs auf digitale Daten im Zuge einer Strafverfolgung. Sie schlägt als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung den "Quick Freeze" vor. Bei diesem dürften Strafverfolgungsbehörden nur aus berechtigten Gründen auf relevante Daten tatverdächtiger Personen zugreifen, wie die Digiges mitteilt. Demzufolge könnten nur in Einzelfällen Personendaten, die den Unternehmen bereits vorliegen, ausnahmsweise nicht gelöscht oder anonymisiert werden. Die Daten würden demnach "schockgefroren" beziehungsweise sofort und vorsorglich gesichert. Dadurch könne man sie in einem Strafverfahren verwenden. In anderen Fällen müssten die Unternehmen jedoch das geltende Datenschutzgesetz bei der Datenbearbeitung einhalten.
Diese Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ist laut der Digiges nicht als Freipass für die Strafverfolgungsbehörden anzusehen. Demnach dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft die gesicherten Daten nur dann verwenden, wenn dies gerichtlich ausdrücklich erlaubt wird.
Der "Quick Freeze" müsse einer fortlaufenden Kontrolle der Verhältnismässigkeit unterzogen werden. Des Weiteren muss der Justizöffentlichkeit der Mitteilung zufolge der entsprechende richterliche Beschluss zugänglich gemacht werden, sofern die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Betroffene Personen seien so bald wie möglich über die Offenlegung ihrer Daten zu informieren. Ebenfalls wäre eine öffentliche Prüfung der Beschlüsse zur Verhinderung eines Missbrauchs erforderlich.
Die Digiges setze sich unter anderem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung ein. In Kürze soll der EGMR ein Urteil zu dem seit 2018 hängigen Verfahren fällen. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung werden Daten über die Internet- und Smartphone-Nutzung der gesamten Bevölkerung gesichert. Wer in den vergangenen sechs Monaten wo, wie und mit wem kommuniziert hat - die Polizei und die Staatsanwaltschaft wissen grundsätzlich darüber Bescheid. Des Weiteren sollen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auch der Nachrichtendienst des Bundes sowie andere Geheimdienste Zugriff auf die Daten haben. Beim "Quick Freeze" hätten Geheimdienste keinen Zugriff auf die gesicherten Daten, da die Methode ausschliesslich für Strafverfolgungsbehörden vorgesehen sei.
Das könnte Sie auch interessieren: Die Digitale Gesellschaft hat vergangenes Jahr im Rahmen des Schweizer Datenschutz-Festivals ein neues Datenschutzkonzept vorgestellt. Lesen Sie hier mehr darüber, inwiefern das Konzept die Mängel im geltenden Datenschutzrecht adressieren und Datenbearbeitende stärker in die Pflicht nimmt.
Wenn Sie mehr zu Cybercrime und Cybersecurity lesen möchten, melden Sie sich hier für den Newsletter von Swisscybersecurity.net an. Auf dem Portal lesen Sie täglich News über aktuelle Bedrohungen und neue Abwehrstrategien.
Nvidia übernimmt Hugging Face für fast 13 Milliarden US-Dollar
Exxas wächst auf über 10'000 Nutzer und baut sein Partnernetzwerk aus
Infomaniak gewinnt Green Business Award
Wieso das HR bei der KI-Transformation eine Schlüsselrolle spielt
So stärkt der Kanton Waadt die Digitalisierung der Verwaltung
TrendAI ernennt gleich zwei Designated Seller of Record in Europa
OpenAIs neues Sprachmodell nutzt Computer präziser und befolgt Beschränkungen besser
KI-Nutzung in Unternehmen steigt - doch der finanzielle Nutzen stagniert
Wie man ein funktionales Batmobile baut - Schritt 1 von voraussichtlich sehr vielen