Nachlässigkeit und mangelndes Wissen

Mehrheit der Basel-Städter Onlinehändler hält Gefahrgut-Vorschriften nicht ein

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von Filip Sinjakovic und tme

Der unsachgemässe Versand von Gefahrgütern geht mit zahlreichen Risiken einher. Eine Untersuchung des kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt zeigt nun, dass ein Grossteil der kontrollierten Onlinehändler Gefahrgut rechtswidrig handhabt.

(Source: Dragon Claws / istockphoto.com)
(Source: Dragon Claws / istockphoto.com)

Mit dem wachsenden Onlinehandel steigt auch die Zahl der Sendungen, in denen sich Gefahrengüter befinden. Brennbare Flüssigkeiten, ätzende Chemikalien, pyrotechnische Artikel oder Lithiumbatterien sind optisch unauffällig. Sie bergen aber erhebliche Risiken für Menschen, Umwelt und Infrastruktur, wenn sie falsch verpackt, gekennzeichnet oder gelagert werden. Gerade brennbares Material und ätzende Flüssigkeiten können Transportmitarbeitende verletzen.

Im Rahmen einer Kampagne hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt 27 Onlinehändler aus der Region kontrolliert. Laut Bericht wurde dabei untersucht, ob die Onlinehändler Gefahrengüter als solche erkennen und ob sie sie richtig verpacken und kennzeichnen. Bei Betrieben, die regelmässig Gefahrengüter versenden, prüfte die Behörde zudem, ob die Händler gemäss der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen.

Verstösse sind weitreichend

Wie es im Untersuchungsbericht weiter heisst, haben von den 27 kontrollierten Unternehmen 25 gegen die Vorschriften für den Versand von Gefahrengütern verstossen. Lediglich ein Betrieb konnte die vollständige Einhaltung des Gefahrgutrechts nachweisen. Die häufigsten Beanstandungen betrafen dabei brennbare Flüssigkeiten, stark ätzende Flüssigkeiten, pyrotechnische Artikel, Feuerzeuge und Nachfüllpatronen sowie Batterien.

Die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sind im europäischen Übereinkommen ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) dargelegt. Die in der Schweiz geltende GGBV sowie die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) basieren auf diesem. Laut dem Untersuchungsbericht wurden diese in den betrachteten Fällen entweder ignoriert oder nicht richtig umgesetzt.

Händler kommen ihrer Verantwortung nicht nach

Des Weiteren habe das Kantonale Laboratorium festgestellt, dass vielen Onlinehändlern das Wissen um die Regelungen für den Umgang mit Gefahrgut fehlt. Das zeige sich unter anderem daran, dass insbesondere Lithiumbatterien in Mengen verschickt wurden, die über den erlaubten Begrenzungen lagen. Wie es weiter heisst, wurden pyrotechnische Artikel, Feuerzeuge und Nachfüllpatronen ohne entsprechende Kennzeichnung oder Dokumentation regelmässig im herkömmlichen Paketversand abgeschickt.

Im Anschluss an die Untersuchung wurden die betroffenen Onlinehändler per Verfügung verpflichtet, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen, heisst es weiter. Mehrere Händler haben daraufhin die gefährlichen Produkte aus ihrem Angebot entfernt oder ihre Versandprozesse angepasst.

Zur Sensibilisierung der Onlinehändler wolle das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt zudem einen Leitfaden erarbeiten und an verschiedene Dachverbände verteilen.

 

Auch der Baselstädter Regierungsrat stand im April in der Kritik. Die Entscheidung, Microsofts Cloud-Dienste in der Verwaltung einzuführen, sah die kantonale Datenschutzbeauftragte Danielle Kaufmann negativ. Lesen Sie hier mehr darüber.

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