Darum druckt der Kanton Thurgau QR-Codes auf Betreibungsregisterauszüge
Das Thurgauer Betreibungsamt versieht die ausgestellten Betreibungsregisterauszüge künftig mit einem QR-Code. Wer diesen scannt, kann die digitale Version des Dokuments abrufen und so seine Echtheit überprüfen. Umgesetzt wurde das System von der Glaux Group und BK Solution.
Wer im Kanton Thurgau einen Betreibungsregisterauszug anfordert, der erhält unter Umständen ein Dokument mit aufgedrucktem QR-Code. Die Neuerung testet der Kanton Thurgau seit dem 17. August 2026 im Bezirk Arbon und plant, sie Ende August schon in allen Bezirken einzuführen.
Der QR-Code dient der Echtheitsprüfung, wie der Kanton Thurgau mitteilt. Roger Wiesendanger, Amtsleiter Amt für Betreibungs- und Konkurswesen, kommentiert: "Leider werden Betreibungsregisterauszüge heute immer wieder gefälscht." Ein Stempel und eine Unterschrift allein seien entsprechend keine ausreichende Garantie für die Echtheit eines Dokuments. "Solange hybride Betreibungsregisterauszüge - also sowohl in physischer als auch in digitaler Form - erstellt und ausgegeben werden, besteht ein Bedürfnis nach einer einfachen und zuverlässigen Echtheitsprüfung."
Technisch Umgesetzt haben das System die IT-Dienstleister Glaux Group und BK Solution. Ersterer bietet unter anderem Lösungen in den Bereichen Signaturen, Zertifikate und Nachverfolgbarkeit an. BK Solution, welches unter anderem Software für Konkursämter entwickelt, war für die Einbindung auf Behördenseite zuständig.
Doch wie funktioniert die Echtheitsprüfung konkret? Auf Anfrage erläutert Bruno Krummenacher, CEO von BK Solution, das System: Der QR-Code entspricht einem verschlüsselten Link zur digitalen Version des ausgestellten Registerauszuges. Wer den QR-Code mit einem Handy scannt, kann das Dokument öffnen und dann die physische Kopie mit dem digitalen Pendant abgleichen.
Der Dokumentenabgleich ist indes nur ein Element für die Echtheitsprüfung. Als weiteres Element dürfte wichtig werden, von welcher Domain die digitale Version abgerufen wird und wer das Dokument digital signiert hat. Denn auch digitale Betreibungsregisterauszüge lassen sich mitunter täuschend echt fälschen. Krummenacher bestätigt dies und sagt, die neue Echtheitsprüfung mache Schummeleien nicht gänzlich unmöglich, lege aber die Hürden dafür deutlich höher.
Was der Kanton Thurgau aktuell einführt, könnte dereinst auch in der ganzen Schweiz zum Standard werden. Das Schweizer Parlament entschied unlängst, ein nationales Informationssystem für Betreibungen einzuführen. Und darin sei die Echtheitsprüfung, wie sie der Thurgau testet, vorgesehen, so der Kanton.
Wie eine schweizweite Betreibungsregister-Auskunft aussieht und entsteht, war übrigens am Swiss E-Government Forum 2026 zu erfahren. Hier lesen Sie mehr dazu.
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