Fünf Motionen

Nationalrat fordert strengere Kontrollen für Bestellungen ausländischer Onlineshops

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von Elia Ferrari und rja

Der Nationalrat will ausländische Onlineshops zu mehr Sicherheitsmassnahmen verpflichten. Trotz der vom Bundesrat im Juni 2026 vorgeschlagenen Gesetzesverschärfung fordert die grosse Kammer erneut Anpassungen am Gesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

(Source: marcelkessler / pixabay.com)
(Source: marcelkessler / pixabay.com)

Der Nationalrat will die Einfuhr von Gebrauchsgegenständen für die private Verwendung strenger regulieren. Er nimmt mehrere inhaltlich gleichlautende Motionen aus den fünf grössten Fraktionen an. Mit 139 zu 49 Stimmen bei sieben Enthaltungen fordert die grosse Kammer Anpassungen an den aktuellen Gesetzen über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG), wie die Parlamentsdienste mitteilen. 

Die Motionärinnen und Motionäre begründen das Anliegen mit dem wachsenden Angebot ausländischer Online-Handelsplattformen. Konsumentinnen und Konsumenten aus der Schweiz seien demnach zunehmend mit unsicheren oder gefährlichen Produkten konfrontiert, teilt das Parlament mit. Zudem sei der Mehrheit der Nutzenden nicht bewusst, dass Bestellungen im Ausland nicht denselben Sicherheitsstandards unterliegen wie Einkäufe in der Schweiz. Aktuell deckt das LMG Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände für den privaten oder häuslichen Gebrauch explizit nicht ab. Mit den Motionen will der Nationalrat diesen Ausschlussartikel entfernen, "um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten besser vor den Risiken, die mit unsicheren Produkten einhergehen, zu schützen." Bereits im April hat der Nationalrat eine ähnliche Motion angenommen.

Bundesrat lehnt ab

Der Bundesrat spricht sich der Mitteilung zufolge gegen die fünf neuen Motionen aus. Bei mehreren hunderttausend Sendungen pro Tag seien an der Grenze nur stichprobenartige Kontrollen möglich. Diese hätten kaum nachhaltige Wirkung, da sich einzelne Produkte vom Markt nehmen liessen, das zugrunde liegende Problem beim Hersteller jedoch unberührt bliebe, erklärt der Bundesrat.

Die Landesregierung setzt stattdessen auf eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie es in der Mitteilung heisst. Im Juni 2026 eröffnete sie die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des LMG, die für ausländische Online-Anbieter eine Kontaktstelle in der Schweiz vorsieht. Damit könnten dem Bundesrat nach Massnahmen gegen nicht konforme oder nicht sichere Produkte leichter durchgesetzt werden. Die fünf Motionen gehen nun in den Ständerat.

 

Die Bundesverwaltung priorisiert übrigens gerade ihre KI-Strategie neu. Neu setzt sie den Fokus auf sechs Massnahmen, die zwischen 2026 und 2028 umgesetzt werden sollen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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