Cambridge-Analytica-Skandal

Meta muss 25 Milliarden US-Dollar Strafe zahlen

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von Yannick Chavanne und Übersetzung: Joël Orizet, nki

Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico hat Meta zu einer Strafe von 25 Milliarden US-Dollar verurteilt. Der Konzern soll Facebook-User über den Schutz ihrer Daten und den Umgang mit schädlichen Inhalten getäuscht haben. Der Social-Media-Konzern will Berufung einlegen.

(Source: Siasart / stock.adobe.com)
(Source: Siasart / stock.adobe.com)

Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico hat Meta eine Zivilstrafe von 25 Milliarden US-Dollar auferlegt. Zuvor hatte eine Jury insgesamt 43'899'725 Verstösse gegen das Verbraucherschutzgesetz des Bundesstaats festgestellt. Dabei ging es unter anderem um irreführende Angaben von Facebook zum Schutz persönlicher Daten, zum Zugriff Dritter auf diese Daten und zum Umgang mit schädlichen Inhalten, wie das Justizministerium von New Mexico mitteilt.

Ausgangspunkt des Verfahrens war der Cambridge-Analytica-Skandal, der 2018 bekannt wurde. Das britische Politikberatungsunternehmen Cambridge Analytica hatte ohne Einwilligung der Betroffenen persönliche Daten von Millionen Facebook-Usern genutzt, um Wählerprofile für politische Kampagnen zu erstellen.

Richter Francis Mathew hielt zunächst eine Strafe von rund 219,5 Milliarden Dollar für gerechtfertigt, reduzierte den Betrag jedoch auf 25 Milliarden Dollar, wie "Reuters" berichtet. Damit zählt die Sanktion zu den höchsten Geldstrafen, die ein US-Gericht je gegen ein Unternehmen verhängt hat.

Meta will gegen das Urteil Berufung einlegen. Metas Rechtschef C. J. Mahoney ist laut "Reuters" zuversichtlich, dass sich der Konzern in der nächsten Instanz durchsetzt. Bereits 2019 hatte die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) Facebook im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Skandal mit einer Strafe von 5 Milliarden Dollar belegt.


Übrigens: Auch Metas frühere Führungsspitze geriet wegen Datenschutzverstössen unter Druck: Eine Klage auf 8 Milliarden Dollar Schadenersatz endete 2025 mit einem aussergerichtlichen Vergleich - mehr dazu lesen Sie hier.

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