KI-Zugriffsklausel

Metas neue Geschäftsbedingungen stossen auf Widerstand

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von Julia Meyer und dwi

Eine neue Klausel in den Geschäftsbedingungen von Meta stösst bei Verlegerverbänden weltweit auf Ablehnung. Sie könnte es dem Konzern erlauben, automatisiert auf journalistische Inhalte zuzugreifen. Auch der Verlegerverband Schweizer Medien fordert die Aussetzung der Klausel. Meta entgegnet, die neuen Bedingungen beträfen journalistische Inhalte nicht.

(Source: Mariia Shalabaieva / unsplash.com)
(Source: Mariia Shalabaieva / unsplash.com)

Die neuen Geschäftsbedingungen von Meta sorgen international für Kritik. Verleger und Verbände fordern die Aussetzung einer Klausel, die dem Konzern ihrer Ansicht nach weitreichende Nutzungsrechte an Inhalten von Verlagswebsites für KI-Dienstleistungen einräumen könnte, wie "Reuters" berichtet. Die neuen Bedingungen sollen am 30. Oktober 2026 in Kraft treten.

Meta nutze seine Marktmacht aus und sichere sich Zugriff auf journalistische Inhalte, wie der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) mitteilt. "Wer Facebook, Instagram oder WhatsApp geschäftlich nutzt, soll künftig akzeptieren, dass Meta automatisert auf die eigene Website zugreifen kann", erklärt Ladina Heimgartner, Vizepräsidentin des VSM und Präsidentin des Weltverlegerverbands WAN-IFRA. "Damit will sich der Konzern nicht nur an Inhalten auf seinen Plattformen bedienen, sondern auch am Journalismus auf den Websites der Verlage. Das ist inakzeptabel". 

Nach Kritik habe Meta den ausdrücklichen Verweis auf KI-Training aus der Klausel entfernt, schreibt der VSM. Auch die überarbeitete Fassung ermögliche jedoch weiterhin die Nutzung von Inhalten zur Entwicklung von Meta-Produkten, einschliesslich generativer KI-Dienste.

Schweizer Motion fordert Schutz geistigen Eigentums

Vor diesem Hintergrund fordere der VSM die Umsetzung der Motion Gössi. Meta erkenne mit kostenpflichtigen Vereinbarungen mit verschiedenen Verlagen bereits den Wert journalistischer Inhalte an. "Es kann nicht gleichzeitig seine Nutzungsbedingungen dazu verwenden, sich denselben Wert bei allen anderen kostenlos anzueignen", sagt Heimgartner. 

Die neue Klausel sei ein weiteres Beispiel für die wirtschaftliche Abhängigkeit der Medien von internationalen Technologieplattformen. Diese würden wichtige Zugänge zu Leserinnen und Lesern kontrollieren und gleichzeitig, wie das Beispiel der neuen Geschäftsbedingungen zeige, journalistische Inhalte auf immer mehr Arten für sich nutzen wollen.

"Wer mit journalistischen Inhalten eigene Geschäfte betreibt, muss die Rechte der Verlage respektieren und für die Nutzung angemessen bezahlen", sagt Pia Guggenbühl, Direktorin des VSM. Deshalb unterstütze der Verband die Motion "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch" von FDP-Ständerätin Petra Gössi. 

Internationale Forderungen an Wettbewerbsbehörden

Nicht nur in der Schweiz, sondern auch international fordern Verlegerverbände von Wettbewerbsbehörden eine Aussetzung der neuen Meta-Klauseln, wie "Reuters" berichtet. Die Gruppe "Movement for an Open Web", in der zahlreiche digitale Werbetreibende und Verleger vertreten sind, habe bei der Europäischen Kommission und der britischen Wettbewerbsbehörde Beschwerde eingereicht. 

Die Gruppe betone, die neue Klausel in den Geschäftsbedingungen sei ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung Metas. Verleger hätten kaum eine andere Wahl, als den neuen Bedingungen zuzustimmen und Meta damit weitreichende Nutzungsrechte an ihren digitalen Inhalten einzuräumen. Die neuen Bedingungen würden es Meta ermöglichen, Inhalte von beinahe allen Websites weltweit automatisiert auszulesen und diese Daten potenziell für KI-gestützte Dienste zu nutzen, die anschliessend mit den Angeboten der betroffenen Unternehmen konkurrierten, erklärte Tim Cowen, Mitgründer des Movement for an Open Web, gegenüber "Reuters".

Neue Bedingungen betreffen journalistische Inhalte nicht, sagt Meta

Gegenüber "Reuters" habe ein Sprecher Metas erklärt, die neuen Bedingungen beträfen lediglich Werbeanzeigen und Unternehmensprodukte. Die Änderungen hätten deshalb keinen Einfluss darauf, wie Meta seine Webcrawler einsetze. "Wie immer können Rechteinhaber ihre Präferenzen über die robots.txt-Datei festlegen", sagte der Sprecher sinngemäss. Es gehe nicht um das Auslesen von Nachrichtenseiten. Zudem räumten die Änderungen Meta keine neuen Rechte ein, mit denen der Konzern solche technischen Vorgaben ausser Kraft setzen könne.

Die Europäische Kommission habe erklärt, dass sie die Beschwerde im üblichen Verfahren prüfen und sicherstellen wolle, dass Meta nicht gegen EU-Recht verstosse. Unternehmen, die eine Aussetzung der Bedingungen fordern, müssten nachweisen, dass ihnen dadurch ein tatsächlicher und nicht wiedergutzumachender Schaden droht.

 

Im Juli 2026 haben drei grosse Verlagsgruppen bereits Google verklagt, weil der Tech-Gigant ohne Erlaubnis Millionen urheberrechtlich geschützte Texte für das Training seiner Gemini-Modelle verwendet haben soll. Mehr dazu lesen Sie hier. 
 

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