Weko weist Electrolux und V-Zug in ihre Schranken
Die Weko spricht Klartext: Die Hersteller dürfen den Verkaufskanal nicht vorschreiben. Händler hatten bei der Weko Klage eingereicht.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Haushaltsgeräte-Hersteller Electrolux und V-Zug in ihre Schranken verwiesen.
V-Zug hatte letztes Jahr Online-Shops nur unter bestimmten Auflagen den Verkauf ihrer Produkte erlaubt. Elektrolux hatte Schweizer Online-Händlern gar verboten ihre Produkte über das Web zu vertreiben. Dagegen wehrten sich die Händler und beschwerten sich bei der Weko.
Weko sieht Signalwirkung
Das Amt verfügte daraufhin in einem Urteil vom Juli dieses Jahres, dass es grundsätzlich möglich sein müsse, Produkte über Online-Shops zu verkaufen. Rafael Corazza, Direktor des Sekretariats der Weko sagte dazu im Klartext: "Verkäufe über Online-Shops können nicht einfach durch Lieferanten verboten werden. Beschränkungen sind nur ausnahmsweise und unter sehr restriktiven Bedingungen möglich. Was sicher nicht geht: Ueber solche Beschränkungen Parallelimporte zu verhindern oder Wiederverkäufern Preisbindungen aufzuerlegen."
Die Weko sieht in ihrer Verfügung auch ein Signal an die gesamte Branche, wie sie heute schriftlich mitteilte. Sie schliesse mit der Verfügung ihre Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels im Bereich der Haushaltsgeräte ab.
Keine Strafen ausgesprochen
Mit der Untersuchung wollte die Weko prüfen, ob die Behinderung von Produktverkäufen über Online-Shops gegen das Kartellgesetz verstosse. "Wir haben das Verfahren anhand dieser zwei konkreten Fälle die gut belegt waren geführt. Es betrifft die beiden Marktleader", erläuterte Corazza das Vorgehen auf Anfrage.
Auf die Frage, ob es nun Sanktionen gegen Electrolux oder V-Zug geben werde, verneinte Corazza. Das mag auch am Verhalten der Hersteller gegenüber der Wirtschaftsbehörde liegen. Beide Unternehmen boten nach Bekanntgabe der Untersuchung dem Amt ihre Zusammenarbeit an, teilte die Weko mit.
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