Bund verliert Vertrauen in UPC Cablecom
Die Bundesverwaltung will keine Aufträge mehr an UPC Cablecom vergeben. Der Entscheid ist eine Reaktion auf die NSA-Affäre.
"Jüngst bekam die Cablecom, grösste Kabelnetzbetreiberin der Schweiz, einen denkwürdigen Anruf aus dem Bundesamt für Bauten und Logistik", schreibt die Berner Zeitung. Der Bundesrat entschied, dass UPC Cablecom keine Datentransporte und Netzwerkanschlüsse für die Bundesverwaltung mehr liefern darf. Grund: UPC Cablecom sei kein "inländisch beherrschtes Unternehmen".
UPC Cablecom reicht Beschwerde ein
UPC Cablecom entgehen so potenzielle Millionengeschäfte. Erst gerade im Februar vergab das Bundesamt für Bauten und Logistik einen Auftrag für Netzwerkverbindungen an Swisscom. Er hatte ein Volumen von 230 Millionen Schweizer Franken. UPC Cablecom kommt nach dem Entscheid des Bundesrats für solche Datentransportdienstleistungen aber nicht mehr infrage.
Der Bund wollte noch zwei weitere Aufträge vergeben: Bei einem erfüllte kein Anbieter die Anforderungen, beim anderen machte der Bund einen Rückzieher. UPC Cablecom hat laut Berner Zeitung gegen diese Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht. Jene gegen den Swisscom-Auftrag habe der Provider allerdings wieder zurückgezogen. Die anderen Verfahren sind nun hängig.
Bundesrat widerspricht WTO-Abkommen
Laut Berner Zeitung begründet sich der Ausschluss von UPC Cablecom mit einem Entscheid des Bundesrats vom 29. Januar. Aufträge für besonders kritische Bundesinfrastrukturen werden seither aus Gründen der Staatssicherheit bevorzugt an Schweizer Unternehmen vergeben. Nun drohe deswegen ein Monopol der Swisscom für Netzanschlüsse und Datenübertragung in der Bundesverwaltung.
UPC Cablecom hat zwar einen Schweizer Sitz in Zürich, ist aber eine Tochter des britischen Konzerns Liberty Global. Für Telekommunikationsbeschaffungen gelten allerdings auch die Regeln eines Abkommens, das die Schweiz mit der Welthandelsorganisation WTO eingegangen ist. Und dieses erlaube den Ausschluss ausländischer Firmen für öffentliche Beschaffungen nicht. Auch Cablecom berufe sich vor Gericht auf das WTO-Abkommen, heisst es im Artikel der Berner Zeitung.
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