EU: Kartellverfahren gegen Microsoft
Wettbewerbshüter der EU haben ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet, da in Windows 7 seit einem Update im letzten Jahr das Browser-Auswahlfenster nicht mehr angeboten wird.
Die EU-Kommission hat heute ein formelles Kartellverfahren gegen Softwarekonzern Microsoft eingeleitet, meldet "Spiegel Online". Die Behörde werfe dem Unternehmen vor, seinen Nutzern bezüglich der Browser-Wahl keine freie Wahl zu lassen und somit gegen die Abmachung von 2009 zu verstossen.
Seit 2009 musste Microsoft für die Nutzer in der EU im Windows-Betriebssystem für Browser ein Auswahlfenster anbieten. Dieses bot die fünf grössten sowie einige kleinere Browser zur freien Auswahl an. Zuvor hatte Microsoft standardmässig den Internet Explorer installiert. Mit dem Auswahlfenster sollte die Vormachtsstellung des Unternehmens gebrochen werden. Konkurrenten hatten darauf gedrängt, weil sie sich durch das Internet-Explorer-Monopol benachteiligt fühlten.
Droht Microsoft eine Strafe?
Seit einem Update für Windows 7 letzten Februar ist dieses Auswahlfenster nun aber verschwunden, was die Brüsseler Wettbewerbshüter erneut auf den Plan rief. Bei der weiteren Missachtung der Vorgaben der Kartellbehörden könnte Microsoft ein Bussgeld in Millionenhöhe drohen. In der EU wäre es nicht die erste – Ende Juni bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Bussgeld von 860 Millionen Euro für eine Kartellrechtsverletzung aus dem Jahre 2004.
Microsoft erklärte das fehlende Auswahlfenster laut Spiegel Online mit einem "technischen Fehler". Man habe es verpasst, den Browser-Wahlbildschirm auf Windows-7-Versionen mit Service Pack 1 zu bringen. Mittlerweile würden aber bereits wieder Versionen des Betriebssystems ausgeliefert, die den Wahlbildschirm wieder beinhalten. Ausserdem will das Unternehmen die Phase, in der die Optionen angeboten werden, aufgrund des Fehlers freiwillig um 15 Monate verlängern.
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