Überwachungstechnologien

Bundesrat verschärft Exportkontrollen

Uhr

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 eine Notverordnung in Kraft gesetzt, die den Export von Überwachungstechnologien verschärft. Im Falle von Repressionen kann die Ausfuhr untersagt werden.

Der Bundesrat hat am 13. Mai eine Notverordnung verabschiedet, mit der das Güterkontrollgesetz um ein zusätzliches Kriterium für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung verchärft werden soll. Neu darf Überwachungstechnologie nicht mehr exportiert werden, wenn der Endempfänger die Technologie für Repressionen einsetzen könnte.

Hintergrund ist die Entwicklung der Überwachungstechnologie, wie Erwin Bollinger, Leiter Exportkontrolle und Sanktionspolitik, auf Anfrage ausführt. 2012 sei deshalb die Überwachungstechnologie ins Wassenaar-Arrangement aufgenommen worden. Der multilaterale Vertrag regelt Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual-Use-Güter, also Güter die für militärische und zivile Zwecke eingesetzt werden können. Bisher habe man in der Schweiz entsprechende Gesuche nicht ablehnen können.

Die Notverordnung des Bundesrates ist auf vier Jahre begrenzt. In dieser Zeit muss das Parlament eine Gesetzesrevision behandeln.

Tags
Webcode
2445