Neues Schweizer Datenschutzgesetz macht erste Schritte
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich mit der Totalrevision des Schweizer Datenschutzes beschäftigt. Die Kommission will das Geschäft in zwei Etappen aufteilen. Im Sommer wird sich der Nationalrat damit beschäftigen.

Am 12. und 13. April hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) mit der Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetztes befasst. Die Kommission beschloss mit 14 Ja- bei 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Vorlage in zwei Etappen aufzuteilen. Der eine Teil umfasst die Übernahme der EU-Richtlinie 2016/680 "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts" (PDF). Der andere Teil behandelt das neue Schweizer Datenschutzrecht an sich.
Aufgrund des Schengen-Abkommens muss die Schweiz die Richtlinie 2016/680 innerhalb eines bestimmten Zeitraums übernehmen. Für die Totalrevision des Datenschutzes will sich der Rat aufgrund der Komplexität des Geschäfts mehr Zeit nehmen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Kommission will in der nächsten Sitzung zusätzliche Anhörungen durchführen.
Für die Übernahme der Richtlinie 2016/680 stimmten 18 Kommissionsmitglieder, 4 enthielten sich, Gegenstimmen gab es keine. In der Sommersession wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.
Am 15. September 2017 übergab der Bundesrat den Entwurf für das neue Datenschutzgesetz an die Eidgenössischen Räte. Die Vorlage trägt den Titel: "Bundesgesetz über die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz" (PDF). In einer gleichzeitig veröffentlichten Botschaft erläutert der Bundesrat die Bestimmungen im Detail (PDF). Auf Basis der Europaratskonvention 108 verpflichtete sich die Schweiz, das Datenschutzgesetz anzupassen. Die Europäische Union hat dies mit der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bereits getan.

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