Kanton Zürich macht Datenschutz EU-DSGVO-konform
Der Kanton Zürich will das Gesetz über die Information und den Datenschutz ändern. Er tut dies, um in Sachen Datenschutz konform mit der EU-DSGVO zu werden. Geplant ist ein zweistufiges Verfahren.
Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Zürich muss konform werden mit den neuen Datenschutzgesetzen der EU. Zu diesem Zweck beantragt der Regierungsrat laut Mitteilung dem Kantonsrat die Revision des IDG in einem zweistufigen Verfahren.
Der erste Teil der Anpassung fokussiere sich auf das Sicherstellen der Konformität mit der EU-DSGVO, in einem zweiten Schritt solle weiterer Anpassungsbedarf geprüft werden. Änderungen bei den Begriffsbestimmungen, zum Beispiel bei der Erwähnung der genetischen und biometrischen Daten, als auch den Transparenzbestimmungen seien notwendig. Es soll zudem weitere Anpassungen im Bereich der Aufsicht und der Strafverfolgung geben.
Das IDG ist nur auf öffentliche Organe anwendbar, wie der Kanton Zürich festhält. Die Umsetzung der EU-DSGVO mit Bezug auf private Datenbearbeitende falle demgegenüber in die Kompetenz des Bundes und werde mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz erfolgen.
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