Bund legt Grenzwerte für 5G-Strahlung fest
Der Bundesrat hat diverse Änderungen an Verordnungen im Umweltbereich behandelt. Unter anderem befasste er sich mit dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Die Anpassungen ebnen den Weg für den Aufbau des 5G-Netzes.
Im Februar 2019 hat der Bund die Mobilfunkfrequenzen für 5G vergeben. Salt, Sunrise und Swisscom haben Frequenzen für die Bereiche um 700, 1400 und 3500 Megahertz erworben. Für den Bereich um 1400 MHz galten bislang keine Grenzwerte für den Strahlenschutz, heisst es in einer Mitteilung des Bundes. Der Bundesrat habe sich deshalb mit der entsprechenden Verordnung im Umweltbereich auseinandergesetzt und die Lücke geschlossen. Die bestehenden Grenzwerte bleiben unverändert.
Die Swisscom hat ihr 5G-Netz offiziell in Betrieb genommen. Weshalb sie das volle Potenzial der Technik aber noch nicht abrufen kann, erfahren Sie hier.
Zur Prüfung von Mobilfunkantennen und der Analyse der nichtionisierenden Strahlung habe der Bundesrat ebenfalls Anpassungen genehmigt. Sie lassen sich auf drei Punkte aufteilen:
Eine Rechtsgrundlage wurde geschaffen, welche die Beurteilung von adaptiven Antennen ermöglicht. Die Antennen kommen gemäss Mitteilung künftig vermehrt zum Einsatz.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erhält den Auftrag, Daten zur Strahlung und der Exposition der Bevölkerung zu erheben und darüber zu informieren.
Die Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" erhält den Auftrag, Bedürfnisse und Risiken von Mobilfunk und Strahlenbelastung zu analysieren und Empfehlungen zu formulieren.
Die Änderungen treten gemäss Mitteilung ab dem 1. Juni 2019 in Kraft.
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